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Foren Eintrag

@ Alleinerziehende Mamas (& Papas)

Folgendes Problem:

Derzeit bekomme ich ergänzend ALG 2. Da Herr Ezeuger zahlungsunwillig ist, beziehe ich UVG.

Einen Unterhaltstitel habe ich nicht. Nur der Freistaat Sachsen hat einen, um das UVG zu pfänden. (Erzeuger hat auf Schreiben des Landkreises nicht reagiert, so ging es halt vor Gericht)

Auf jeden Fall wird er jetzt nochmal aufgefordert mir 225€ Unterhalt zu zahlen (ist ja eine Menge mehr als UVG). Ich glaube zwar nicht, dass er es tun wird, aber vielleicht doch.
Spätestens, wenn das Jugendamt dann Arbeitgeberpfändung bei ihm macht.

Auf jeden Fall frage ich mich jetzt, wie sich das mit dem ALG 2 verhält. Wird ja jetzt auf Basis der 133€ als Unterhalt berechnet. Werde da ja dann immer etwas zurückzahlen müssen. Wie verhält sich das dann? Rechne ich die 225€ vom Bedarf des Kindes oder vom gesamten Bedarf ( also von mir und der kleinen zusammen) wieder ab?

süße, das wird angerechnet - das heißt das was du von ihm mehr bekommst , bekommst du weniger an ALG2 - für euch ändert sich nichts , außer das das Gled von woanders kommt .. skeptisch

Ich glaube von Bedarf des Kindes wird es abgezogen.

Das es abgezogen wird, ist mir klar- Nur ist es ja Einkommen des Kindes und deshalb bin ich mir unsicher, ob der Überschuss, dann als mein Einkommen gerechnet wird. skeptisch

*schieb*

Es wird so wie das Kindergeld als Einkommen vom Kind angerechnet...Der Überschuss wird dir auch angerechnet zwinkern

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