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Arbeitslosengeld nach Aufhebungsvertrag???
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ich hatte das problem auch.
hättest du mal keinen aufhebungsvertrag unterschrieben. ich habe normal gekündigt und als begründung rein geschrieben das ich zu den vom arbeitgeber angegebenen zeiten nicht arbeiten kann wegen der kinder. und das hat mein arbeitgeber denen vom amt bestätigt und ich hatte keine sperre.
arbeitslosengeld bekommst du, aber ich denke die abfindung wird angerechnet. bei mir wurde das Arbeitslosengeld aber nicht nach dme letzen lohn berechnet (ich war 3 jahre zuhause) sondern es wurde ein pauschalbetrag genommen, da ich die letztn 12 monate nicht arbeiten war. aber melden würde ich mich auf jeden fall dort.
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