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"Arbeitsrecht" - lang geworden -
hab ne Frage zu meinen "Rechten"..... ich hatte nach der Geburt meines Sohnes im August 2010 vorerst 1 Jahr Elternzeit beantragt - arbeite als Arzthelferin -. Als wir (meine Chefs und ich) dann im Juni über die Zukunft gesprochen haben, hatte ich irgendwie nicht das große Bedürfnis gleich wieder zu arbeiten - höchstens 2 halbe Tage die Woche.....
Da ich vorher die sog.ERstkraft war, hab ich auch dementsprechend verdient und sie waren bzw sind jetzt wohl ganz froh, dass sie diese finanzielle Belastung vorerst mal los waren bzw. sind.
wir haben dann ausgemacht, dass ich zunächst mal für ein weiteres Jahr Elternzeit beantrage, und ich aber aushilfsweise (Urlaubs-/Krankheitsvertretung) machen soll.
Fand ich auch gut so.
Jetzt hab ich 2 x gearbeitet seitdem und ich hab das Gefühl, sie wollen bzw brauche mich eigentlich garnicht mehr..... tut irgendwie schon weh, wenn man einfach so "ersetzt" werden kann - aber war mir irgendwie ja von vornherein schon klar.
Jetzt endlich meine Frage:
falls sie mich wirlklich nicht öfter wollen, kann ich dann sagen, sie sollen mir kündigen, dass ich wenigstens vorerst Arbeitslosengeld bekomme und mir was anderes suche?
Wie sieht das mit der Kündigungsfrist von meiner Seite aus? Genauso wie vorher (als Ganztagskraft)???
also wenn du ein weiteres Erziehungsjahr beantragt hast, dann kann dir dein AG auch erst kündigen, wenn sie zu ende ist. er kann dir also am 1. arbeitstag erst die kündigung in die hand drücken.
und arbeitslosengeld erhälst du ja auch nur, wenn du nachweisen kannst, das dein kind betreut ist. sonst stehst du dem arbeitsmarkt ja nicht zu verfügung.
deine kündigungsfrist steht im arbeitsvertrag. ist ja abhängig von betriebszugehörigkeit. meist sind es aber 4 wochen zum monatsende.
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