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Frage wegen UVG
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@ ligaya
na da hab ich ja mit meinen ex-deppen noch mal glück gehabt...
der erzeuger hat, ja den VT selber gewollt... ich habs nur soweit rausgezögert bis es zur gerichtsverhandlung kam... weil ich sehs nicht ein mich an den kosten zubeteiligen... (für den test)...
@ sommerwolke
naja entweder die mutter muss für ihr kind den unterhalt mit aufbringen (zusätzlich) oder wenn das nicht geht, kann sie ja noch aufstockend h4 antragen wo dann - schon erzähnte - die kinderregelsätze gezahlt werden (so wie sie dem kind zustehen) oder wenn die mutter eh h4 bekommt, dann bekommt das kind ja auch den h4 regelsatz dem es zusteht
Die Mutter meines Ex hat dazumal auf Unterhalt verzichtet für Ihren Sohn und das war im nachhinein gut so, als mein Ex dann selber verdient hat wollte der Vater- der eh nicht geschafft hat und keinen Kontakt zu Ihm hatte- das der Sohn plötzlich für sein Unterhalt aufkommt. Mein Ex war fix und fertig und nur weil man belegen konnte nie Unterhalt bezogen zu haben wurde der Antrag vom Vater abgelehnt und so ist es auch mal wenn der Vater stirbt. Wenn sonst keine näheren Verwanden da sind muß das kind die Beerdigung zahlen falls das Kind Unterhalt bezogen hatte und mittlerwile eigens Gehalt bezieht.
Aber die Zeiten können sich ja mittlerweile geändert haben.
Ich verstehe schon, das man als alleinerziehende den Unterhalt fürs Kind braucht, aber ich hätte Angst das mein Kind das mal ausbaden muß finanziell.
Also so weit ich weiss, darf man als Mutter nicht auf den Kindesunterhalt verzichten.
Deshalb wurde ich mehr oder weniger dazu gezwungen, die Beistandschaft anzunehmen.
Scharf auf sein Geld bin ich eigentlich nicht wirklich.
Andererseits hat er sich in den letzten Jahren vor dem Jugendamt von seiner besten Seite gezeigt.
Somit habe ich ordentliche amtliche Unterlagen, die bei einer evtl. Stiefkindadoption helfen könnten.
@minchen: ich meinte, das der uvg nicht mehr als Einkommen gerechnet werden kann, wenn der Zeitraum von 6 Jahren abgelaufen ist. Sprich, uVG fällt weg, dafür erhöht sich der Hartz IV Satz, das das Einkommen UVG ja nicht mehr besteht. Jetzt verständlicher? 
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