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Hartz4, neue Wohnung, brauche Rat
Also es ist so, das wir umziehen wollen. Ist zwar nur auf der andren Straßenseite, aber es ist ein altes Wohnstallhaus mit genügend Kinderzimmern.
Nun war ich schon auf dem Amt und habe das Muster vom Mietvertrag vorgelegt, war bei ner Vertretung, da meine Bearbeiterin gerade Urlaub hatte.
Diese hat auch gleich gesagt das es kein Problem wäre, hat zur Sicherheit auch noch eine andere Bearbeiterin gefragt.
Daraufhin stellte sie uns das Schreiben aus das die Kosten für die neue Unterkunft übernommen wird (bis auf Stellplatzkosten)
Da wäre die Bruttokaltmiete 463,00€.
Wir haben da 160 qm Wohnfläche wofür wir kalt 288 € bezahlen und noch mal ne Nutzfläche (Stall und Lagerraum für Holz und Kohle) ca. 120qm in Höhe von 60€ kalt.
Nun habe ich vor 2 Tagen ein Schreiben meiner Baerbeiterin bekommen, das sie diese Nutzfläche nicht übernimmt.
Sowie die Stellplatzkosten (ist logisch, die können wir selber bezahlen) und auch nicht die 5 € für die Wiesenfläche (ist Wäscheplatz).
Lt. diesem Schreiben will sie nur 398€ übernehmen.
Das wären 60 € weniger, welche wir selbst zahlen müssten, was aber für uns zu viel wäre.
Allerdings bin ich ja wieder schwanger und weiß nicht in wie weit das einen Einfluß darauf hat.
Kennt sich jemand damit aus?
Wer hat denn nun Recht?
Ich bin der Meinung das sie aufgrund dessen das wir die Kohle ja irgendwo lagern müssen (geht ja schlecht im Wohnzimmer), diese Fläche mit übernehmen müss(t)en.
Ach, und ich bitte euch nicht auf mir rumzuhacken, weil wir Leider auf Hartz4 angewiesen sind.
Danke schon mal im Vorraus! 
wieviel kinder habt ihr denn? ist auch in jedem landkreis unterschiedlich. also wir haben 2 kinder und bekommen 340 kalt und knapp 200 euro nebenkosten, das ist die grenze. solche lagerräume werden meist net übernommen. 160 qm ist ja auch s chon viel
@ kleine Mäuse
wir haben 3 Kinder, sind verheiratet und bin wieder ss.
Bei uns schauen die nicht so auf die qm, sondern nur darauf das die Miete nicht überstiegen wird!
eine bekannte lagerten ihr holz bisher in der garage, diese wurde bez.28.-€. auto gibts nicht mehr, aus kostengründen. ergo zahlt amt auch nicht mehr die garage, holz muß nun im freien gelagert werden. vlt. könnt ihr ja fragen, ob ein teil der monatl. 60€ bei heizkosten mit angerechnet werden kann.
ich persönlich würde wahrscheinlich versuchen die stellplatzkosten einstweilen vom elterngeld, oder teil kindergeld zu bestreiten. euer kleines braucht ja nicht viel neues, da ausstattung schon von den geschwistern vorhanden ist.
Mach einen Widerspruch fertig und warte ab! Es ist eine Grauzone, in der ihr Euch befindet, weil es keine verbindlichen Festlegungen gibt. Von der Wohnfläche seit ihr weit über dem, was als "angemessen" gilt, auch die Nutzfläche ist weit über dem! Bei 160qm Wohnraum wird sicherlich argumentiert werden (vom Amt), dass das Holz dann darin gestapelt werden kann, denn die angemessene Wohnraumquadratmeterzahl für 6 Personen ist ca 95 bis120qm! Auch wenn Euer Amt "normalerweise" nur nach der Miete geht, dürfen sie nicht einfach noch "Nebengelässe" übernehmen!
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