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Kündigen!!!!
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Also soweit ich weiß, kann man am ersten Arbeitstag mit der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist kündigen. Das kann der Arbeitgeber ja auch.
Wenn Du dort gar nicht erst wieder hinwillst/kannst dann 3 Monate vorher kündigen.
Einen Aufhebungsvertrag nur machen, wenn Du den neuen Vertrag schon abgeschlossen hast, denn wenn der aus irgend einem Grund doch nicht zustande kommt bekommst Du nach einem Aufhebungsvertrag eine Sperre von 3 Monaten für das ALG
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