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Kur Antrag Krankenkasse oder Rentenversicherung
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Mein sohn hat Asthma, Neurodermitis, Allergien usw. War nun schon 2mal zur Reha mit ihm (ich als Begleitperson). Hab beide Male die Anträge direkt bei der Rentenversicherung gestellt, weil ich dachte: Reha=Rentenvers., Kur=KK.
Habe aber in der Klinik einen Vortrag über rechtliche Aspekte der Antragstellung gehört und da wurde uns das wie folgt geschildert: Grundsätzlich sind laut der Sozialgesetzbücher sowohl RV als auch KK zuständig. Es geht nur um die Begründung. Bei der RV begründet man es so, dass die Maßnahme notwendig ist um eine (Wieder-)eintritt ins Arbeitsleben stattfinden kann, bzw. bei Kindern, dass die Vorraussetzungen geschaffen werden können, dass die Personen später mal ins Arbeitsleben eintreten können. Bei der KK argumentiert man damit, dass die ambulanten (örtlichen) Maßnahmen nicht weiter ausreichen, also ausgeschöpft sind. Wenn du weitere Fragen hast, nur zu
. Der Vortrag war mehr als interessant!
bei der Rentenversicherung
@Emily: eben nicht genau nur da oder nur dort. Es kommt wirklich drauf an, welche Begründung man angibt.
Die KK schieben bei einer Rehamaßnahme gerne den RV die Entscheidung zu, dies ist aber laut Gesetz kein MUSS.
Wie gesagt, wenn die ambulanten Mittel laut Arzt ausgeschöpft sind, ist die KK für eine stationäre Maßnahme zuständig. Die KK´s bewilligen sogar eher als die RV!
Also wir hatten damals bei der KK beantrag und es wurde abgelehnt, bei der rentenversicherung haben wir die Kur sofort für 4 Wochen genehmigt bekommen.
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