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Mutterschutz und 400€-Job - Wer kennt sich aus?
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Die 8 WOchen nach der Geburt darf man nicht Arbeiten gehen.
Steht im Mutterschutzgesetz. Dich darf niemand beschäftigen das wäre eine Straftat.
Heute Nachmittag habe ich bei meiner KK angerufen und gefragt wies nun ist, ob ich darf oder nicht.
Und die haben mir gesagt, dass ich darf. Auch während des Mutterschutzes nach der Geburt.
die 8wochen nach der geburt darf man nicht arbeiten. wer dich trotzdem beschäftigt macht sich strafbar. die 6wochen vor der geburt sind freiwillig. so steht es im mutterschutzgesetz
. In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung dürfen sie nur beschäftigt werden, wenn sie sich ausdrücklich (und jederzeit widerruflich) zur Arbeitsleistung bereit erklären. Des Weiteren dürfen Mütter nach § 6 acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. § 11 sieht für die Dauer der Beschäftigungsverbote eine Entgeltfortzahlungspflicht vor. § 13 und § 14 regeln die Zahlung des Mutterschaftsgeldes durch die Krankenkassen. § 16 regelt die bezahlte Freistellung für Untersuchungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.
der link dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mutterschutzgesetz
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