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Rechtliche Frage zwecks Erster Hilfe
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Natürlich musst Du bei Lebensgefahr Helfen. ABer wenn er nicht in lebensgefahr ist und wenn er seinen Willen bekunden kann, Du mit ihm gesprochen hast, dann musst Du nicht gegen seinen Willen handeln. Such Dir Zeugen, die Deine Einschätzung stützen.
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