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Rentenspezialisten hier?
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@Ligaya:
Ich berate als Diplom Sozialpädagogin in einer Rehabilitationsklinik Menschen mit neurologischen und Wirbelsäulenverletzungen, auch zu Rentenfragen.
Ja, es ist absolut üblich und normal, dass das Gutachten eines "unabhängigen" Facharztes durch den Ärztlichen Dienst der Rentenversicherung ausgewertet wird.
Von den Zeiten ist es schon so:
0 bis 3 Stunden tägliche Arbeitsfähigkeit = volle Erwerbsminderung
3 bis 6 Stunden tägliche Arbeitsfähigkeit = teilweise Erwerbsminderung
In EUrem Fall gibt es ja einen Bescheid - je nachdem was da drin steht, sollte der Widerspruch dagegen gehen und sich eben auf das - aus Eurer Sicht - "richtige" Gutachten beziehen! Sollte KEINE volle Erwerbsminderungsrente bewilligt werden, empfiehlt sich immer die Beantragung einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation, an deren Ende erneut eine EInschätzung der Erwerbsfähigkeit abgegeben wird...manchmal muss man der DRV eben "beweisen", dass es leider nicht geht!
Viel Erfolg und wenn noch Fragen sind, gerne per PN.
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