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Foren Eintrag

Resturlaubsanspruch nach der Elternzeit!

Weiß nicht ob die Überschrift es trifft. Folgendes problem: Ich dachte bisher, der Urlaub für die Elternzeitmonate fällt weg, da ich ja Elternzeit habe. Nun finde ich im netz das hier:
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Fällt der Erholungsurlaub während der Elternzeit weg?

Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der den Beschäftigten im Jahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat, für den Elternzeit in Anspruch genommen wird, um ein Zwölftel kürzen. Das gilt nicht, wenn Beschäftigte bei ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leisten.

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Nun bin ich nur Teilzeit angestellt, und habe somit 19,2 tage im jahr urlaub. Jetzt war ich 1 Jahr nicht da, habe ich da noch einen resturlaub von 19,2 Tagen?

Kennt sich da einer aus?????

Habe meine Antwort schon gefunden!!!!

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