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UVG trotz Heirat?
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Jo Süße- so sieht das aus. Bei einer Neuheirat wird dein Mann dir und des Kindes unterhaltspflichtig, unabhängig davon, ob es sein eigenes oder nicht ist.
Da mein heißgeliebter Ex-Freund jegliche Zahlungen verweigert (trotz 1400€ netto) haben wir grad ein vereinfachtes Verfahren in die Wege geleitet.
Aber das wird ihn wohl nicht jucken. UVG bezahlt er ja auch nicht zurück- da geht der Freistaat Sachsen jeden Monat fleissig pfänden.
Wir heiraten (wenn überhaupt) erst dann, wenn ich mein Studium beendet habe, möchte nicht, dass mein Freund für meine erste Tochter aufkommen muss, obwohl er da keinen Unterschied machen würde.
Und dann werden wir, wenn es die Umstände dann schon ergeben, eine Zwangsadoption einleiten. Die Kinder sollen gleichermaßen abgesichert sein und den Stress mit Herren Erzeuger wollen wir uns auch ersparen. Will nicht mein Leben lang Unterhalt pfänden müssen und wenn mein Mann für die Große auch aufkommt, soll er auch die "Rechte" haben, die ein "Vater" für sein Kind hat.
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