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Unterhalt
lass das mal die vom JA machen... das sind dann den ihre nerven, die sie eh nicht verlieren, weil sie es gewöhnt sind... und du sparst dir deine...
ich hatte ja nun mit gericht und anwalt schon zutun, wegen der vaterschaftsanfächtung... nee solche nerven möchte ich nicht noch mal lassen müssen
klar kannst Du auf den Unterhalt verzichten, aber nur wenn Du nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen bist.
Nein, auf den Unterhalt für dein Kind kannst du nicht verzichten, dieser ist Eigentum deines Kindes. Auf deinen Unterhalt könntest du verzichten. Es ist rechtlich nicht möglich, den Unterhalt deines Kindes gegen das Umgangsrecht "einzutauschen".



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