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Foren Eintrag
ich bin soo sauer!!!
hmmmm!?
ob die olle mich betucken will?
da muß mein schatz nochmal nachhaken!
danke!![]()
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GELÖSCHT.
Benutzer ist aus der Community ausgeschieden.
also ich würd da definitiv nochmal nachhacken!!!! das kann ja wohl gtar nicht sein!!!
meine freundin ist jetzt auch schon 2 1/2 jahre zuhause wenn das zweite kommt und ihr mutterschaftsgeld wird eben definitiv von der krankenkasse bezahlt und zwar nach dem gehalt VOR der Geburt des ersten....
sie hat auch zwischenzeitlich keinen einzigen tag gearbetie...
kannst ja bescheid sagen was du rausbekommen hast. würd mich interesieren!
GELÖSCHT.
Beitrag wurde vom Benutzer selbst gelöscht.
Hallo Sarah,
Mutterschaftsgeld erhalten Frauen,
-die in einem Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis stehen,
-deren Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig gekündigt hat,
-bei denen das Arbeitsverhältnis erst nach Beginn der Schutzfrist beginnt. Sie haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld ab dem Beginn des Arbeitsverhältnisses, wenn sie bei Beginn des Arbeitsverhältnisses Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.
-die bei Beginn der Schutzfrist in keinem Arbeitsverhältnis stehen, jedoch bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Nachgelesen bei www.bmfsfj.de
Wenn das alles für Dich nicht zutrifft, bekommst Du (leider) kein Mutterschaftsgeld! Aber eigentlich hast Du dadurch auch keinen Nachteil, denn es würde Dir sowieso auf das Elterngeld angerechnet werden!
LG
Floh
oje du arme




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