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mal ne frage...unterhalt

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ahhh danke. also kann das kind das geld vom 12-18 lebensjahr einklagen. aber was ist wenn der vater geringverdiener oder arbeitslos ist? gibt es da gefängniss strafe für den vater?

Unterhaltsvorschuss gibt es maximal 6 Jahre lang bis zum 12.Lebensjahr. Das Jugendamt zahlt den unterahltsvorschuss (der geringer ist als der eigentliche Unterhalt) und fordert es vom Vater zurück. Sollte der Vater arbeitslos oder geringverdiener sein wird die Forderung zurückgestellt, aber trotzdem aufrecht erhalten. D.h. die Forderung bleibt bestehen. Wie lange das ist weiß ich nicht. In regelmäßigen abständen werden die Zahlungsmöglichkeiten des Vaters neu berechnet, d.h. er muss seine Einkünfte nachweisen.

Ab 18 MUSS das Kind seinen Unterhalt allein einfordern, aber ich glaube, rückwirkend geht das nicht, da bin ich aber nicht sicher. Unterhalt bekommen Kinder über 18 nur, wenn sie noch zur Schule gehen.

http://www.vamv.de/allein-erziehen/existenzsicherung/kindesunterhalt.html

schau mal, da steht auch was zu deiner frage mit bei

hier hab ich noch was gefunden... ist aus nem anderen forum, was ich grade über google gefunden habe

ist zwar bissel nen anderer rechtsfall, also da ist das kind schon 18 jahre alt und grade in der ausbildung, aber sie möchte den unterhalt auch rückwirkend haben...

http://www.bafoeg-aktuell.de/forum/kindesunterhalt-volljaehrige/436-unterhalt-rueckwirkend-bekommen.html

@ minchen strahlen ich danke dir

@ beitragseröffnerin

bitte bitte, kein ding... bin da selber nen gebrantes kind... nur weiß ich das bei meinem erzeuger nichts zuholen ist, daher hab ich garnicht erst versucht, ab meinem 18 geb.

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