
Juli 2022: "Alexa, geh nach Hause", "Siri, mach mal Pups" ... Kinder können so richtig gemein sein! Und ein Name wie Alexa oder Siri bietet eben viel Stoff für Hänseleien. So erging es auch einem Mädchen aus Niedersachsen, das immer wieder von ihren Mitschülern gemobbt wurde, weil sie wie ein Sprachassistent heißt.
Schülerin bekommt Befehle von Mitschülern
Ihre Eltern wollten ihr daraufhin einen zweiten Vornamen geben, was vom Amt aber abgelehnt wurde. Da ihre Tochter aufgrund ihres Namens aber erheblich unter Mobbing und Hänseleien leide und sie auch immer wieder Befehle von anderen Mitschülern hinnehmen müsse, klagten ihre Eltern nun vor dem Verwaltungsgricht Göttingen. Und bekamen Recht!
Der Name Alexa ist missbrauchsgeeignet
Das Gericht urteilte, dass der Produktname des bekannten Sprachassistenten ein Schlüsselwort zur Nutzung des Gerätes und deshalb in besonders herausragendem Maße missbrauchsgeeignet sei. Der Name lade dazu ein, beleidigende und erniedrigende Befehle an Personen mit dem gleichen Namen zu erteilen.
Das Mädchen hat nun die Möglichkeit einen zweiten Vornamen zu erhalten, den sie auch als Rufnamen nutzen kann. Da sie ihren alten Vornamen und Nachnamen behält, werde es bei den Behörden keine Probleme geben, zum Besipiel beim Beantragen eines neuen Passes.
Obacht bei der Namenswahl
Bei einem Namen wie Alexa haben Eltern vermutlich nicht immer gleich den Sprachassistenten im Sinn. Durch die fortschreitende Digitalisierung wird er aber künftig vermutlich weiterhin zu Hänseleien führen. Im Zweifelsfall sollte die Wahl also lieber auf einen anderen Vornamen fallen. Und falls es doch unbedingt Alexa sein soll, könnte die Vergabe eines Zweitnamens verhindern, dass man später vor Gericht ziehen muss.