Zum Jahreswechsel kommen auf unterhaltspflichtige Eltern höhere Zahlungen für ihre minderjährigen Kinder zu. Ab dem 1. Januar 2022 werden die Bedarfssätze zum Kindesunterhalt leicht angehoben.
Kindergeld wird 2022 nicht erhöht
Das Kindergeld wird im kommenden Jahr nicht erhöht: Für das erste und zweite Kind beträgt der Satz weiterhin 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro. Ab Kind Nummer vier gibt es 250 Euro.
Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen.
Auch die Selbstbehalte, also das Minimum, das den Unterhaltspflichtigen bleiben muss, verändern sich im kommenden Jahr nicht. Für nicht erwerbstätige Elternteile, die unterhaltspflichtige und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren haben, liegt der Betrag bei mindestens 960 Euro. Erwerbstätigen stehen mindestens 1160 Euro zu.
Das ist die "Düsseldorfer Tabelle"
Die "Düsseldorfer Tabelle" ist die Richtlinie aller Oberlandesgerichte in Deutschland für die Ermittlung und Bemessung des Kindesunterhalts. Herausgegeben wird sie seit 1979 vom Düsseldorfer Oberlandesgericht. Auch die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages ist an ihrer Erstellung beteiligt.