
Sind Kinder für ihre Taten selbst verantwortlich?
Es kann im Alltag schnell passieren. Das eigene Kind schmeißt das Spielzeug seines Spielgefährten wütend auf den Boden – es ist kaputt. Doch es gibt noch viele weitere Situationen, in denen der Nachwuchs Schaden anrichten kann. Vielleicht zieht er am Kabel des Laptops des Nachbarn, sodass dieser herunterfällt, beschädigt bei einer wilden Fahrt auf seinem Dreirad ein Auto oder stößt in einem Geschäft aus Versehen ein Regal um.
Ungewöhnlich sind diese Szenarien keinesfalls, denn die Kinder haben von Natur aus einen großen Bewegungs- und Forschungsdrang. Dieser kann oft Schäden nach sich ziehen, für die sie selbst nicht haften. Zur Rechenschaft werden in der Regel ihre Eltern gezogen.
Tragen Eltern immer die Haftung für ihre Kinder?
Werden Schäden von Kindern angerichtet, die unter sieben Jahre alt sind, haften sie selbst dafür nicht. Diese Regelung findet sich in dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Geht es um Schäden, die durch den Nachwuchs im Straßenverkehr verursacht werden, liegt die Haftungsgrenze sogar bei zehn Jahren.
Hat das Kind das Alter von sieben Jahren jedoch erreicht, könnte es haftbar sein – dies kommt aber immer auf seine individuelle Einsichtsfähigkeit an. Es stellt sich in solchen Fällen also die Frage, ob die Möglichkeit eines Schadens beziehungsweise die Gefahr durch das Kind erkannt werden konnte.
Sind die Kinder noch nicht haftbar, stehen die Eltern in der Verantwortung. Diese müssen somit für den entstandenen Schaden aufkommen. Oft wird dieser dann von der Haftpflichtversicherung übernommen. Dies gilt jedoch nicht, wenn es sich um Gegenstände im eigenen Haushalt handelt, also solche, die den Eltern selbst gehören. Für diese Fälle ist es daher sinnvoll, wertvolle Gegenstände zu versichern. Möglich ist dies im Rahmen einer sogenannten Gegenstandsversicherung.
Forschungsdrang von Kindern liegt in ihrer Natur
Dass Kinder generell recht häufig etwas kaputtmachen, ist in erster Linie ihrem natürlichen Forschungsdrang geschuldet. Sie sind zum Beispiel daran interessiert, was sich im Inneren ihres Spielzeuges befindet. Eine Reaktion in Form von Bestrafung oder Schimpfen ist daher nicht angemessen.
Viel wichtiger ist es, dem Nachwuchs zu vermitteln, dass alle Dinge einen Wert aufweisen. So lautet auch die Empfehlung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung. Zudem sollten Eltern ihren Kindern verständlich erklären, dass es wichtig ist, dass sie das Eigentum von anderen, beispielsweise Geschwistern oder Freunden, mit Respekt zu behandeln.
Wann nimmt die Zerstörungswut überhand?
Allerdings kann die Zerstörungswut von Kindern auch überhandnehmen. Macht der eigene Nachwuchs übermäßig viele Dinge kaputt, kann darin ein Hinweis auf seelische Probleme bestehen, wie zum Beispiel einen mangelnden Selbstwert oder starke Eifersucht. Auch Konflikte in der Familie veranlassen die Kleinen unter Umständen dazu, Dinge zu zerstören.
Lässt sich ein solches Verhalten beobachten, ist es ratsam, externe Hilfe von einem Experten in Anspruch zu nehmen.