
Vom Tanzverbot am Karfreitag hat wohl jeder schon mal gehört. Aber wusstet ihr, dass auch bestimmte Filme an diesem Feiertag nicht gezeigt werden dürfen? Insgesamt 700 Filme stehen auf der "schwarzen Liste" – darunter sind sogar einige Kinderfilme.
Der Grund: Karfreitag ist ein stiller Feiertag. Es darf also nicht getanzt werden, und auch Sportveranstaltung sind nicht erlaubt. Und eben Filme, die "dem Charakter dieser Feiertage so sehr widersprechen, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist". Aha.
Aber warum sind auch Kinderfilme darunter? Das liegt daran, dass die Macher eine gesonderte Feiertagsfreigabe beantragen müssen. Bei manchen Filmen wie "Heidi" wurde das nicht gemacht – und so landete auch dieser völlig harmlose Streifen auf der Liste.
Filmverbote teilweise veraltet
700 Filme klingt nach einer ganzen Menge, aber man muss wissen, dass die Verbotsliste schon vor Jahrzehnten erstellt wurde. Die Kriterien wurden inzwischen so weit gelockert, dass in den vergangenen Jahren nur wenige neue Filme auf die Liste kamen. Keine Sorge also: Paw Patrol und Peppa Wutz werden also sicher nicht Gefahr laufen, auch noch verbannt zu werden ...
Diese Kinderfilme sind an Karfreitag verboten:
- "Heidi in den Bergen"
- "Mary Poppins"
- "Max und Moritz"
- "Kalle Blomquist"
- "Lotta zieht um"
- "Louis der Spaghettikoch"
- "Käpt’n Blackbeard’s Spuk-Kaschemme"
- "Didi Hallervorden – Alles im Eimer"
- "Durchs wilde Kurdistan"