Tipps für Eltern

"Hilfe, mein Kind hat fremdes Eigentum beschädigt!"

Wo Kinder spielen, kann auch durchaus einmal etwas passieren. Wenn jedoch fremdes Eigentum kaputtgeht und dieses nicht gerade günstig war, ist der Ärger groß. Was Eltern in diesem Fall tun sollten, zeigt dieser Artikel.

Zerbrochene Fensterscheibe.© iStock/JoenStock
Beim Spielen können Kinder schnell fremdes Eigentum beschädigen.

Versicherung für den Schadensfall – die Haftpflicht

Man selbst oder die eigenen Kinder können durch Unvorsichtigkeit Dinge kaputtmachen. Das gehört zum Leben. Ärgerlich ist es vor allem dann, wenn die Gegenstände einer dritten Person gehören. Deshalb gibt es Versicherungen, die dabei helfen, die Streitigkeiten aus der Welt zu schaffen.

Die Haftpflicht ist dafür da, für Eltern zu zahlen, wenn ihre Kinder fremdes Eigentum beschädigt haben. Dabei gibt es meist eine gewisse Selbstbeteiligung, was jedoch im Falle eines großen Schadens definitiv die bessere Lösung ist, als alles aus eigener Tasche zu bezahlen.

Bei der Wahl einer Haftpflichtversicherung ist es essenziell, darauf zu achten, dass die eigenen Kinder auch wirklich mitversichert sind. Zudem ist auf die Art von Schäden zu achten, die durch den Versicherungsschutz abgedeckt werden. So kann man vermeiden, dass die Versicherung im Schadensfall doch nicht zahlt.

Wann müssen Eltern zahlen, wenn das Kind etwas kaputt macht?

Nicht immer müssen Eltern dafür aufkommen, wenn ihr Kind einen Schaden verursacht. In vielen Fällen bleiben geschädigte Personen auf den Kosten sitzen. Immerhin sind sich Kinder dessen, was passieren kann, noch nicht vollkommen bewusst.

Anders sieht es aus, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. In diesem Fall müssen Eltern bzw. die Haftpflichtversicherung der Eltern für den Schaden aufkommen.

Obwohl dies klar geregelt ist, empfiehlt es sich in manchen Fällen, in denen Eltern eigentlich nicht belangt werden können, dem Geschädigten entgegenzukommen. Solche Situationen können zu großem Unmut führen und die zwischenmenschliche Beziehung belasten.

Wer haftet bei älteren Kindern?

Je älter Kinder werden, desto mehr sollte man davon ausgehen, dass sie nicht so spielen, dass sie etwas beschädigen oder ohne nachzudenken Dinge kaputtmachen. Daher gibt es die Regelung, dass Eltern ihre Kinder, die über sieben oder zehn Jahre alt sind, mitversichern müssen, damit die Versicherung einspringt.

Richtig reagieren im Schadensfall

Schäden passieren. Besonders die kleinen Kinder können nicht viel dafür, da sie das Bewusstsein dafür noch nicht haben. Sie spielen ausgelassen, tollen herum und schätzen die Folgen ihres Handelns gar nicht ein. Da kann schon einmal eine teure Vase zu Bruch gehen oder der Fußball durch das Fenster fliegen. Das kann durchaus kostspielig werden und zu unangenehmen Situationen führen.

Für Eltern stellt dies im ersten Moment natürlich eine Belastung dar und sie denken womöglich daran, das Kind zu bestrafen. Es ist niemals schön, wenn etwas beschädigt wird, aber der Vorfall sollte nicht in einem Wutausbruch seitens der Eltern enden. Um dem Kind zu zeigen, dass es in Zukunft besser aufpassen soll, ist eine konsequente und dennoch liebevolle Erziehung gefragt.

Vor allem aber ist das bei der Zerstörungswut kleinerer Kinder essenziell. Manche Kinder kommen im Laufe ihrer Entwicklung in eine Phase, in der sie mutwillig Dinge zerstören. Dann ist viel Geduld und Einfühlungsvermögen gefragt. Dem Kind sollten Rückzugsorte bereitgestellt und Aufgaben zur Verfügung gestellt werden, mit denen es seine Wutausbrüche kontrollieren kann.

Vor allem in der sogenannten Autonomiephase (ugs. Trotzphase) ist es daher nicht unbedingt nötig, gleich einen Psychologen aufzusuchen. Eltern sollten sich vielmehr darin üben, gelassen zu bleiben, auch wenn dies schwierig ist. Zudem ist es wichtig, von Anfang an klare Grenzen zu setzen – vor allem, wenn es um gefährliche Situationen geht – und Konsequenzen bei Nichteinhaltung zu ziehen.

Vorbeugende Maßnahmen: So geht im Alltag mit Kindern weniger kaputt

Das einmal etwas beschädigt wird, ist kaum zu vermeiden. Allerdings können Eltern einige Maßnahmen ergreifen, damit der Fall nicht zu häufig eintritt. Besonders wenn es um fremdes Eigentum geht, sollten Eltern ihre Aufsichtspflicht ernst nehmen und jederzeit eingreifen können.

Je älter Kinder werden, desto mehr Verantwortung können sie übernehmen. Eltern sollten das Wesen des Kindes schulen und es so erziehen, dass es sich seiner Handlungen bewusst ist und vorausschauend handelt. Es sollte auch durchaus wissen, dass es mit Konsequenzen rechnen muss, wenn es fremdes Eigentum beschädigt.

Problematisch kann vor allem die mutwillige Zerstörung sein. Während es sich bei kleinen Kindern oft um einen schier unkontrollierbaren Drang handelt, sollte das in älteren Jahren nicht mehr vorkommen. Auch hier gilt: Die Erziehung ist das A und O, um solchen Situationen vorzubeugen.