Schlag für Alleinerziehende

Bei getrennten Eltern: Kinderbonus kann auf den Unterhalt angerechnet werden

Die Bundesregierung wollte eine gerechte Lösung schaffen und hat vorgesehen, dass bei getrennten Paaren jedem Elternteil 150 Euro zustehen. Viele Alleinerziehende kritisieren die Regelung scharf und fühlen sich benachteiligt.

Besonders für Alleinerziehende ist die Coronakrise eine finanzielle Herausforderung.© Getty Images/Guido Mieth
Besonders für Alleinerziehende ist die Coronakrise eine finanzielle Herausforderung.

Seit einigen Tagen ist klar, ab wann Eltern der Corona-Kinderbonus, der im Juni 2020 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, ausgezahlt wird. In gut drei Wochen werden einige Familien die erste Rate der Zahlung in Höhe von 200 Euro zusammen mit dem Kindergeld erhalten. Wann ihr mit dem Geld rechnen könnt, erfahrt ihr hier. 

Kinderbonus wird zwischen Eltern aufgeteilt

Doch kaum ist die erste Welle der Kritik abgeflaut, in der die "Entschädigung" in Höhe von "nur" 300 Euro als unzureichend bemängelt wurde, (auch unsere Autorin war dieser Meinung), folgt nun die zweite Empörungswelle: Laut des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend kann bei getrennten Eltern der Unterhaltspflichtige die Hälfte der Kinderbonuszahlung von seiner Unterhaltszahlung abziehen. Sprich: 150 Euro der Unterhaltszahlung einbehalten (100 Euro im September und 50 Euro im Oktober). Laut Bmfsfj diene diese Regelung dazu, dass beide Eltern vom Bonus profitieren und Ungerechtigkeiten vermieden werden.

Kritik im Netz

Im Netz sehen viele alleinerziehende Eltern das anders. Unter unserem letzten Facebook-Post zum Thema Kinderbonus gab es eine rege Diskussion. Einige berichten davon, dass sie offizielle Schreiben vom Jugendamt erhalten haben, mit eben dieser Info, dass jedem Elternteil 50 Prozent der Auszahlung zustehen. Eine Userin schreibt: "Ich finde, das Geld steht demjenigen zu, bei dem das Kind im Haushalt lebt!".

Kinder- oder Elternbonus?

Viele alleinerziehende Eltern scheinen zu befürchten, dass die volle Summe auf diese Weise nicht dem Kind zu Gute kommen wird und meinen, die finanzielle Unterstützung sollte dann doch besser "Elternbonus" heißen. Denn, dass sich beide Elternteile nach der Trennung auch weiterhin an der Erziehung und Betreuung der gemeinsamen Kinder beteiligen und das Geld für das Kind eingesetzt wird, ist leider nicht immer vorauszusetzen.

Der Zweck sollte die Kostendeckung sein

Auch der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband NRW e.V. hat bereits reagiert und am 18 August 2020 eine Stellungnahme veröffentlicht. Das Schreiben macht darauf aufmerksam, dass unterhaltspflichtige Eltern die 150 Euro einbehalten können "selbst, wenn sie sich nicht oder nur sporadisch um die Kinderbetreuung gekümmert haben". Nicola Stroop, Vorstand des Verbandes, übt scharfe Kritik: "Er [der Bonus] wird dort gebraucht, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, da hier die Kosten für das Kind entstanden sind. Er ist aber leider erneut ein Beispiel für familienpolitische Leistungen, die nicht am Kind orientiert sind." Aus dem Schreiben geht auch hervor, dass fast 60 Prozent aller Trennungskinder keinen oder nur seltenen Kontakt zum Vater hätten.

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