Pauschalurlaub gekündigt

Entgangene Urlaubsfreude: Kleinkind erhält Schadenersatz

Wird eine Reise zum Scheitern gebracht – zum Beispiel vom Reiseveranstalter – so steht einem Kleinkind von zarten 5 Jahren laut Gericht tatsächlich ein Schadensersatz zu. Der Grund ist (natürlich): die entgangene Urlaubsfreude.

Der Urlaub wurde gecancelt: Die Enttäuschung ist groß! Können Kinder Schadenersatz bekommen?© Foto: iStock/SbytovaMN
Der Urlaub wurde gecancelt: Die Enttäuschung ist groß! Können Kinder Schadenersatz bekommen?

Urlaubszeit – ein Grund zur Vorfreude. Bei unseren Kleinen ist die meistens nochmal viiiiel größer als bei uns. Und wir selbst freuen uns ja schon wie Bolle auf eine Auszeit mit der Familie. Kinder sind häufig sehr aufgeregt und können den großen Tag, an dem es ENDLICH losgehen soll, kaum erwarten. Wir Eltern freuen uns dann, wenn alles glattgeht: Keiner krank, freigenommen, Katze wird versorgt – ja, nichts steht dem Reisespaß mehr im Weg. Doch was sagt man seinem Kind, wenn der langersehnte Urlaub dann ganz plötzlich abgesagt wird? Vom Reiseveranstalter. Kannste nichts machen? So ist es im Raum Frankfurt a.M. passiert …

Pauschalurlaub vom Reiseveranstalter abgesagt

Als eine Familie ihren Pauschalurlaub in einer Clubanlage gebucht hat, war die Vorfreude auf die bevorstehende natürlich groß. Vor allem bei den zwei Kleinkindern, zwei und fünf Jahre jung. Doch der Urlaub fiel gehörig ins Wasser, denn der Reiseveranstalter kündigte die Reise vor Reisebeginn. Höchstwahrscheinlich gab es anstatt freudig leuchtender Augen dicke Kullertränen bei den Kindern. Die Familie entschloss sich daraufhin dazu, den Reiseveranstalter zu verklagen. Und zwar auf Zahlung von Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. Für alle Mitglieder der Familie. Doch in der ersten Instanz wurde die Klage der zwei Kleinkinder abgewiesen. Mama und Papa legten daraufhin Berufung ein …

5-jähriges Kleinkind hat Anspruch auf Schadensersatz

Dann kam irgendwann das Urteil – und das hat uns erstaunt sowie gleichermaßen erfreut! Das Landgericht Frankfurt a.M. sprach dem 5-jährigen Kind Schadensersatz zu. Wegen vertaner Urlaubsfreude! Die Richter entschieden: Auch ein fünfjähriges Kind kann einen Urlaub in einer Clubanlage in einem fremden Land bewusst wahrnehmen. Ja, wir stimmen zu. Ein Urlaub ist für ein so kleines Kind wirklich etwas ganz Besonderes. Quality Time mit den Eltern, keine Verpflichtungen, den ganzen Tag nur , plantschen und spezielle Dinge essen: Es schien für die Richter klar zu sein, dass der Erlebniswert der Urlaubszeit auch für kleine Kinder dieses Alters eingeschränkt ist. Das Gericht sprach dem 5-jährigen Kind 50 Prozent des Kinderreisepreises als Entschädigung zu.

Keine Entschädigung für 2-jähriges Kind

Dem zweijährigen Geschwisterchen sprachen die Richter allerdings keinen Schadensersatz zu. Und warum? Weil Kleinkinder mit zwei Jahren einen Urlaub noch nicht bewusst wahrnehmen. Bei so kleinen Kindern stehe die Nähe zu den Eltern im Vordergrund. Jedoch nicht der Ort, an dem die Nähe erlebt wird, führten die Richter aus. Es spielt für ein zweijähriges Kind keinerlei Rolle, wo sich die Eltern mit ihm beschäftigen – ob im heimischen Wohnzimmer oder am Strand am Mittelmeer. Deshalb greift bei einem Kleinkind von 2 Jahren auch nicht die Regelung der entgangenen Urlaubsfreuden – der immaterielle Schaden wurde hier nicht ausgeglichen. Immerhin konnte die Familie bei ihrem anderen Kind einen "kleinen" Erfolg verbuchen. Trotzdem: die Enttäuschung bleibt. Hoffentlich konnten sie die Reise bald nachholen …

LG Frankfurt a.M., Urteil vom 5.12.2019, Az.: 2-24 S 50/19

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