Lichterglanz und Kerzenduft, Böller und Raketen - an Weihnachten und Silvester sind Streichhölzer und Feuerzeug unverzichtbar. Aber auch mit Sommer lieben Kinder Kerzenlicht in der Dämmerung und das Lagerfeuer mit Mama und Papa. "Deshalb sollten Eltern ihre Kinder aktiv zu einem sicheren, verantwortungsvollen Umgang mit Feuer anleiten“, rät Benjamin Dill vom Serviceteam der Kaufmännischen Krankenkasse KKH in Augsburg. "Das beugt heimlichem Zündeln vor und ist letztlich der beste Schutz."
Kinder können die Gefahren von Feuer nicht einschätzen, da ihnen die Erfahrungen fehlen. So waren laut Deutscher Gesellschaft für Verbrennungsmedizin im Jahr 2019 zwei Drittel aller Brandopfer Kinder. Daher ist es entscheidend, unseren Kleinen in Ruhe den richtigen Umgang mit Feuer zu zeigen.
Regel für die Jüngsten: Feuer nur im Beisein von Erwachsenen!
Vor dem Griff zu Streichhölzern oder Feuerzeug sollten Eltern darauf achten, dass lange Haare zusammengebunden werden und Pulli oder Bluse nicht weit und flatterig sind. "Einen Finger mal dicht an eine Kerzenflamme führen, um die Hitze zu spüren, ist für Kinder eine wichtige Erfahrung, ebenso gemeinsam zu beobachten, was mit einer Flamme geschieht, die einem Windstoß ausgesetzt ist", so Dill. Durch den Umgang mit einem Streichholz kann man üben, wie es richtig zu halten und weg vom Körper zu entzünden ist. Auch sollten Kinder lernen, ein Feuerzeug, möglichst ein Stabfeuerzeug, zu bedienen – anfangs geführt von einer Erwachsenenhand, später dann allein. Und da Kinder gern nachahmen, was ihnen die Großen vormachen, Kerzen stets mit einem Kerzenlöscher ersticken und nicht auspusten, da der Docht noch glimmen kann.
Den richtigen Standort wählen
"Erklären Sie Ihren Jüngsten auch, dass Kerzen nicht kippeln dürfen, sondern standsicher auf eine nicht brennbare Unterlage zu stellen sind, und warum man sie immer im Auge behalten muss. Auch sollte ein Eimer Wasser zum Löschen in der Nähe stehen", zählt Benjamin Dill auf. Besonders für die Advents- und Weihnachtzeit wichtig: Den Kindern klarmachen, dass leicht brennbare Materialien wie Strohsterne, Holzfiguren, Watte und trockene Tannenzweige nicht in die Nähe von offenem Licht gehören. Gut ist auch, das richtige Verhalten für den Notfall durchzuspielen. "Zeigen Sie Ihren Kindern die Fluchtwege und proben Sie mit ihnen einen Feuerwehr-Notruf. Dann können sie im Ernstfall rasch, richtig und sicher reagieren."
Tipps für den Umgang mit Feuer
- Kinder ab 1,5 Jahren erleben, dass Hitze wehtun kann, wenn das Wasser aus der Leitung immer heißer wird oder Eltern die Hand des Kleinen einer Wärmequelle nähern. "Aber bitte mit der nötigen Vorsicht, ohne Kontaktverbrennungen zu riskieren“, rät Frank Groteclaes der Berufsfeuerwehr in Aachen.
- Kinder ab 2 lernen, wie sie sich bei einem Brand verhalten sollen, wenn die Eltern in der Wohnung Rauchmelder montiert oder sie Bilderbücher über die Feuerwehr anschauen.
- Kinder ab 3 dürfen auch schon Streichhölzer oder ein Feuerzeug benutzen, um eine Kerze anzuzünden. Wichtig dabei: vorher Ärmel aufkrempeln und lange Haare zusammenbinden, Streichhölzer vom Körper weg an der Zündfläche reiben, mit der Flamme nach oben halten, ein Schälchen mit Wasser zum Löschen bereitstellen.
Außerdem sollten Kinder lernen, die 112 anzurufen, sobald sie telefonieren können. Dazu müssen sie sich vor allem drei Ws einprägen: Wer ruft an, wo brennt‘s und was brennt?
Ein Feuer in der freien Natur
Sehr eindrucksvoll für Kinder sind Lagerfeuer. "Eltern können ihnen dabei viel über den richtigen Umgang mit Feuer zeigen", erklärt Frank Groteclaes, "wie heiß es werden kann, welcher Untergrund, welche Einfassung und welches Brennmaterial dafür taugt, wie es gelöscht wird." Und dabei spüren die Kinder ohne lange Erklärungen: So ein Feuer ist kein Kinderspiel.
Wissenswertes Urteil
Das Oberlandesgericht in Koblenz entschied im Jahr 2004 in einem Urteil: Eltern, die Feuerzeuge oder auch Streichhölzer offen herumliegen lassen und so unbeaufsichtigt Kindern überlassen, handeln grob fahrlässig und können im Falle eines Wohnungsbrandes den Versicherungsschutz verlieren (AZ 12 U 587/00).
