Erzieher oder Eltern?

Sonnenschutz im Kindergarten: Wer trägt die Verantwortung?

Spielplatz, Matschecke, Sandkasten: Vor allem in den Sommermonaten spielt sich im Kitabetrieb viel draußen ab. Bevor die Kleinen in die Sonne dürfen, sollten sie gut eingecremt werden. Doch wer ist dafür verantwortlich – Eltern oder Erzieher?

Das Eincremen nervt, ist aber wichtig! Und auch im Kindergarten darf der Sonnenschutz nicht außer Acht gelassen werden. © Foto: Getty Images/Kyryl Gorlov
Das Eincremen nervt, ist aber wichtig! Und auch im Kindergarten darf der Sonnenschutz nicht außer Acht gelassen werden.

"Bitte bringen Sie Ihr Kind eingecremt zur Kita." Dieser Aushang findet sich im Sommer in fast jeder Einrichtung. Judith Horzel, Senior Medical Managerin beim Dermo-Kosmetikunternehmen Pierre Fabre, empfiehlt, dem Wunsch der Kitas unbedingt nachzukommen: "Man sollte die Kleinen schon am Morgen vor dem Anziehen komplett eincremen und etwas Zeit geben, dass die Creme einziehen kann. So entstehen keine ungeschützten Ränder an Hals, Armen und Ohren."

Erzieher dürfen sich nicht auf Eltern verlassen

Blind darauf vertrauen, dass die Eltern ihre Kinder gewissenhaft eincremen, dürfen die Erzieherinnen und Erzieher aber nicht: "Jede Kita ist zum Schutz ihrer Kinder verpflichtet. Dazu gehört auch der Sonnenschutz", weiß Rechtsanwalt Holger Klaus, der auf Kitarecht spezialisiert ist. "Natürlich können die Einrichtungen alle Eltern dazu auffordern, ihre Kinder morgens einzucremen", erklärt Holger Klaus, "aber ob das zuverlässig klappt, sei einmal dahingestellt." Das einmalige Eincremen am Morgen reicht ohnehin nicht aus. "Nachcremen sollte man unbedingt mehrmals täglich", empfiehlt Apothekerin Judith Horzel. "Durch Toben, Rangeln und Schwitzen besteht immer die Möglichkeit, dass sich der Schutz schneller abarbeitet." Und auch Rechtsanwalt Holger Klaus gibt zu bedenken: "Im Kita-Alltag kommen im Sommer oft noch Wasserspiele hinzu – da hält der Sonnenschutz nicht lange."

Auch mit Creme: keine direkte Sonne

Die Regeln für Kitas sind daher eindeutig: Um die Mittagszeit, also zwischen 11 und 15 Uhr dürfen die Kinder sowieso nicht in der prallen Sonne spielen – ganz egal, ob sie eingecremt sind oder nicht. "Bei einem eigenen Außenbereich ohne Schatten sind die Einrichtungen angehalten, Sonnensegel oder einen ähnlichen Schutz zu installieren", erklärt Holger Klaus. Und Judith Horzel ergänzt: "80 Prozent der UV-Strahlen durchdringen einen bewölkten Himmel. Selbst dann brauchen wir einen zuverlässigen Sonnenschutz!" Die Erzieherinnen und Erzieher müssen also im Laufe des Tages auf jeden Fall nachcremen. Dafür wiederum benötigen sie laut dem Rechtsanwalt die Erlaubnis der Eltern. Eine mündliche Genehmigung reiche hier aus, so der Fachmann. Viele Einrichtungen sichern sich aber lieber mit einem schriftlichen Zweizeiler ab.

Für jedes Kind eine andere Creme?

Bleibt die Frage, mit welchem Produkt in der Kita eingecremt wird. "Am besten eignet sich als Sonnenschutzfaktor immer LSF 50+", erklärt Judith Horzel. Darüber hinaus appelliert Holger Klaus allerdings an die Vernunft der Eltern, es den Erzieherinnen und Erziehern nicht komplizierter als nötig zu machen: "Die Zeit, die fürs Eincremen draufgeht, muss am pädagogischen Angebot eingespart werden", erinnert der Experte. "Wenn nun also jede Familie auf eine andere Sonnencreme besteht und die Erzieher nach jedem Kind die Hände waschen und die Creme wechseln müssen, dann kostet das unnötig Zeit." Eine einheitliche Kita-Creme für alle – abgesehen natürlich von Allergikern – sei deshalb für alle Beteiligten die beste Lösung, auf die Eltern sich mit gutem Gewissen einlassen sollten.

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