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21. Dezember 2021: Viele Paare leben das schon lange so, doch nun soll die gängige Praxis auch gesetzlich verankert werden. Das hat die neue Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen. So sollen Eltern künftig in allen möglichen Konstellationen (also auch Heterofamilien) auch zu dritt oder zu viert für ihre Kinder entscheiden können, wie die "taz" berichtet.
Bisher war es so, dass eine Frau in einer lesbischen Beziehung das von ihrer Ehefrau geborene Kind erst adoptieren musste. Laut dem neuen Koalitionsvertrag sind nun beide Frauen automatisch rechtlich die Mütter, wenn ein Kind in eine Frauenehe geboren wird.
Nach bisheriger Regelung wäre der biologische Vater bzw. Samenspender oder aber die Ehepartnerin der leiblichen Mutter vollkommen außen vor. Doch auch das will die neue Koalition nun ändern. Bisher haben Stiefeltern aufgrund des sogenannten kleinen Sorgerechts bereits die Möglichkeit der Mitsprache. Dieses kleine Sorgerecht soll jetzt ausgebaut werden, sodass auch weitere Personen neben den Kerneltern in Alltagsfragen, die das Kind betreffen, mitreden können. Rechtlich wird damit festgelegt, dass es mehr als zwei Eltern geben kann.
Auf den Vorschlag der Liberalen, dass bis zu vier Menschen gleichberechtigt die rechtlichen Eltern eines Kindes sein könnten, hatten sich SPD und Grüne nicht eingelassen. So können nun zwei Elternteile ein großes, die anderen beiden aber immerhin ein kleines Sorgerecht bekommen. Sicher ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung und Toleranz gegenüber lesbischen und schwulen Paaren und anderen Konstellationen in Regenbogenfamilien. Und viele Kinder profitieren sicherlich davon, wenn sich mehr als zwei Menschen ihre Erziehung teilen.