Neuregelung
Mutterschutz nach einer Fehlgeburt
Bisher gab es nach einer Fehlgeburt für die Mutter keine Schutzfrist und damit auch keinen Kündigungsschutz. Das wurde im Mutterschutzgesetz geändert.

Bisher gab es nach einer Fehlgeburt für die Mutter keine Schutzfrist und damit auch keinen Kündigungsschutz. Das wurde im Mutterschutzgesetz geändert.