Existenzgründung

Sich selbstständig machen in der Elternzeit: Ein Erfahrungsbericht

Die Festanstellung kündigen und die eigene Chefin werden: Unsere Autorin hat es gewagt. Hier gibt sie ihre fünf wichtigsten Erkenntnisse aus der Gründungsphase weiter.

Unsere Autorin Silke hat sich in der Elternzeit selbstständig gemacht und verrät hier ihre persönlichen Tipps.© Foto: Lea Franke
Unsere Autorin Silke hat sich in der Elternzeit selbstständig gemacht und verrät hier ihre persönlichen Tipps.

Silke (36) aus Hamburg, zwei Kinder (6 und 3) Beruf: selbstständige Autorin, Elternzeit: 2 x 12 Monate

Zu meiner früheren Arbeitsstelle bin ich fast täglich von Hamburg nach Kiel gependelt. Mir war klar: Das würde mit Kita-Kind nicht mehr funktionieren. Also beschloss ich, mich selbstständig zu machen. Während der Elternzeit schrieb ich den Businessplan, ließ Visitenkarten drucken, stellte mich bei potenziellen Kunden vor.

Als unser Sohn eingewöhnt war, konnte ich direkt mit meinen ersten Aufträgen loslegen. Von zu Hause aus, nur 500 Meter (statt 100 Kilometer!) entfernt von der Kita. Mein alter Arbeitgeber wurde zu einem meiner ersten Kunden – und ist es noch immer. Heute bin ich froh, dass ich mich getraut habe, diesen Schritt zu gehen. So flexibel, wie ich auf Anrufe aus der Kita, Krankheiten meiner Kinder oder Extremsituationen wie Corona reagieren kann, könnte ich es in keiner Festanstellung. Diese Flexibilität möchte ich mir nicht mehr nehmen lassen.

5 Tipps für alle, die sich in der Elternzeit selbstständig machen wollen

1. Gründungszuschuss beantragen

Unter bestimmten Bedingungen zahlt das Arbeitsamt ein halbes Jahr lang einen Zuschuss zur Selbstständigkeit in Höhe des letzten Arbeitslosengeldes – und zusätzliche 300 Euro. Welche Bedingungen das sind, lässt sich auf der Webseite der Arbeitsagentur einsehen.

2. Gründungszuschuss verlängern

Wenig Aufwand für viel Hilfe: Neun weitere Monate kann man 300 Euro Zuschuss erhalten, wenn man weiterhin hauptberuflich selbstständig ist (und rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellt!).

3. Keine Angst vor dem Businessplan

Um den Gründungszuschuss zu beantragen, muss man einen Businessplan inklusive Geschäftsidee, Konkurrenzanalyse und Kostenplanung einreichen. Dafür gibt es tolle Hilfen im Netz, die einem bei der richtigen Formulierung helfen. Bei manchen Anbietern fallen Kosten an, doch die lohnen sich. Mein Tipp: einfach ma nach "Businessplan Beratung" googeln.

4. Zusatzversicherung abschließen

Für Selbstständige gilt die Mutterschutzfrist nicht. Das heißt: Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld entfällt. Deshalb lohnt sich eine Zusatzversicherung, die Anspruch auf Krankengeld beinhaltet. Die beinhaltet in der Regel auch eine Zahlung des Mutterschaftsgeldes. In meinem konkreten Fall beträgt die Prämie für die Zusatzversicherung gerade mal 8 Euro pro Monat.

5. Kinderzeiten bei der Rentenversicherung anmelden

Ein Arbeitgeber hätte mich vermutlich darauf hingewiesen, als Selbstständige habe ich es erst realisiert, als die Summe auf meinem jährlichen Rentenbescheid immer kleiner wurde: Die Feststellung von Kindererziehungszeiten muss aktiv bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden. Umgerechnet bringt ein Jahr Kindererziehungszeit ungefähr 30 Euro Rente pro Monat.

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