
Was, wenn die Elternzeit bald endet, das Kind wegen der Coronakrise aber nicht zum vereinbarten Zeitpunkt eingewöhnt werden kann? Ein Dilemma, in dem gerade sehr viele Mütter und Väter stecken. Vertraglich besteht eine Pflicht nach dem Ende der Elternzeit wieder in den Job zurückzukehren. Der Chef macht – zumindest formaljuristisch gesehen – gerechtfertigt Druck.
Politische Lösungen sind immer noch nicht vorhanden. Familien werden vertröstet und im Ungewissen gelassen. Fußballer, die Automobilindustrie, Restaurants, Fitnessstudios – sie alle bekommen eine klare Perspektive. Was mit Familien in der Coronakrise passiert, deren beruflicher Wiedereinstieg an Kitas im Notbetrieb scheitert, wird in der öffentlichen Debatte mal wieder unter den Teppich gekehrt.
7 Tipps für den Wiedereinstieg in Zeiten von Corona
Was könnt ihr also tun, wenn der Wiedereinstieg bevorsteht und bis dahin keine Kita-Eingewöhnung möglich ist? Leider ist die Lage verzwickt und die Aussichten sind – Überraschung! – für Eltern mal wieder nicht besonders rosig!
- Reden, reden, reden: Wichtig ist, dass du alles mamamögliche versuchst, und kontinuierlich mit deinem Arbeitgeber kommunizierst. Einige Arbeitgeber lassen mit sich reden und sind bereit, dich bei verschiedenen Lösungsansätzen zu unterstützen.
- Elternzeitverlängerung: Auch wenn es finanziell und karrieretechnisch sicher nicht die beste Lösung ist, kann die eine Verlängerung der Elternzeit ausreichend Luft für eine Eingewöhnung verschaffen. Einvernehmlich könnt ihr das immer mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Komplizierter wird es, wenn er das nicht möchte und ihr die Verlängerung einseitig durchsetzen müsst.
- Beanspruchung von Resturlaub, Überstundenabbau, Minusstunden: Falls ihr noch Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit habt, könnt ihr Urlaub beantragen. Für viele von euch ist das sicherlich nicht die Lieblingslösung, denn bestimmt würdet ihr euch den Urlaub gerne für anderes aufsparen. Eine weitere Alternative ist der Abbau von Überstunden, oder der Aufbau von Minusstunden. Der Vorteil ist jedenfalls, dass ihr bei diesen Lösungen wieder Gehalt bekommt. Wichtig: Lasst euch Vereinbarungen dazu immer schriftlich bestätigen!
- Unbezahlte Freistellung: Die finanzielle sicher schlechteste Variante ist sich ohne Bezahlung von der Arbeit freistellen zu lassen. Immerhin ist man dann noch offiziell beschäftigt, allerdings bekommt man keinen Cent Gehalt. Sollte dein Arbeitgeber auf dieser Variante bestehen, solltest du auf jeden Fall versuchen, daraus eine Elternzeit zu machen. Immerhin hast du dann noch den Sonderkündigungsschutz. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, deinem Arbeitgeber vorzuschlagen, die Eltern-Entschädigung zu beantragen (siehe Punkt 6).
- Kurzarbeit: Falls die Voraussetzungen vorliegen, kann du deinem Arbeitgeber auch vorschlagen, dass du nach der Elternzeit/bis zum Abschluss der Kita-Eingewöhnung in Kurzarbeit 0 gehst. Klar, das bedeutet auch weniger Gehalt (60 - 67 Prozent) – allerdings erhält dir das deinen Job!
- Corona-Eltern-Entschädigung: Wenn die Variante Kurzarbeit nicht in Frage kommt, gibt es noch die Möglichkeit, die Corona-Elternschädigung zu beantragen. Der Haken ist leider, dass das Corona-Elterngeld bisher maximal für sechs Wochen ausgezahlt wird. Geplant ist eine Verlängerung auf zehn Wochen bzw. 20 Wochen für Alleinerziehende. Das offizielle Gesetzgebungsverfahren dazu ist allerdings noch nicht abgeschlossen.
Doch auch, wenn das Corona-Elterngeld in die Verlängerung geht. Es handelt sich dabei immer nur um eine kurzfristige Lösung. Und es kommt noch dicker: In den Schulferien gibt es keine Zahlung. Der Gesetzgeber geht scheinbar davon aus, dass Eltern automatisch Urlaub haben. Sechseinhalb Wochen Sommerferien, ohne finanziellen Ausgleich, ohne die Unterstützung von Großeltern und ohne das übliche Ferienprogramm – puh. Viele Eltern sind nach dem Stayathome-Marathon der letzten Wochen mit Homeoffice, Homeschooling und Job sowieso schon ausgebrannt. Keine besonders rosigen Aussichten für den Sommer.
Zudem kann der Antrag nur gestellt werden, wenn kein Anspruch auf Notbetreuung besteht. Sprich: Wenn du per Gesetz Anspruch auf Notbetreuung hast, den Platz aber aus oben genannten Gründen (Kita hat keine Kapazitäten) nicht antreten kann, fällst du streng genommen aus dem Raster. Allerdings ermutige ich dich in diesem Fall, doch zu versuchen, diesen Weg einzuschlagen, da dieser Fall gesetzlich nicht geregelt ist. Lasst euch von der Kita eine schriftliche Bestätigung geben, dass die Eingewöhnung pandemiebedingt erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. - Worst Case: Kündigung und Arbeitslosengeld – oder gleich Hartz IV? Im schlimmsten Fall kann es sein, dass du gezwungen bist, deinen Job zu kündigen. Es kann sein, dass Arbeitgeber nicht kooperativ sind, oder durch besondere Umstände gezwungen sind, auf einem Arbeitsbeginn nach der Elternzeit zu bestehen – weil beispielsweise Lehrer zurück ans Pult müssen, da wiederum die Schulen an die Weisungen der Länder gebunden sind.
Bevor ich zum eigentlichen Hammer komme, noch etwas Formales: Eine Kündigung punktgenau zum Ende der Elternzeit geht nur mit einer Frist von drei Monaten. Hier gibt es also eine relativ lange Vorlaufzeit, die du einplanen musst. Außerhalb dieses Zeitraumes kannst du natürlich immer gemäß den arbeitsvertraglich vereinbarten Fristen kündigen- Auch während und nach der Elternzeit.
Von der Elternzeit direkt in die Armut
Nun komme ich zu einem coronabedingten absurden Dilemma:
Normalerweise würdest du nach einem Jobverlust Arbeitslosengeld beantragen, sofern die üblichen Voraussetzungen vorliegen. Aber: Durch die Corona-Krise sind Eltern gerade doppelt und dreifach gestraft, denn ein Selbstläufer ist die Beantragung von Arbeitslosengeld leider nicht. Es klingt wie ein schlechter Scherz, ist aber leider bittere Realität: Eltern, die wegen fehlender Kinderbetreuung arbeitslos werden, steht grundsätzlich kein Arbeitslosengeld zu. Begründung: Sie stehen dem Arbeitsmarkt ja gerade nicht zur Verfügung, da sie keine Kinderbetreuung vorweisen können. Nur wer mindestens 15 Stunden pro Woche Betreuung hat, hat Anspruch. Und das auch nur über den Umfang der Stunden, die die Betreuung umfasst. Kleiner Tipp: Vielleicht findet ihr eine Begründung, wer die Betreuung eures Kindes in dieser Zeit übernimmt: Partner, Nachbar, vielleicht auch Oma/Opa, sofern wieder Kontakt besteht?
Hinzu kommt auch noch folgendes: Bei einer "Eigenkündigung" wird die Arbeitsagentur noch einmal genauer nachfragen, da die selbstverschuldete Arbeitslosigkeit grundsätzlich zu einer Sperrzeit führt. Ob der Agentur für Arbeit-Sachbearbeiter den Grund "mangelnde Kinderbetreuung" tatsächlich als "unverschuldet" anerkennt? 100 Prozent sicher bin ich mir da nicht ...
Klingt alles zynisch – ist es auch. An dieser Stelle wird deutlich, dass Politik und Gesetzgebung auch beim Thema Arbeitslosengeld ganz dringend nachbessern müssen. Es kann nicht sein, dass die Existenz unzähliger Eltern derart auf dem Spiel steht. Ohne Sicherheitsnetz vom Staat, das die Familien in dieser Situation auffängt.
Fest steht jedenfalls – ohne jetzt tiefschwarz malen zu wollen: Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld mangels möglicher Kinderbetreuung und Kita-Eingewöhnung nicht möglich ist, kann es im worst-worst-case sein, dass Eltern direkt auf Hartz IV angewiesen sind. Von der Elternzeit in die Armut? Dieses Schicksal droht nun tatsächlich einigen Müttern beziehungsweise Familien. Ich frage mich: Wie laut müssen wir Eltern noch werden, bis die Politik unsere Sorgen und Nöte endlich ernstnimmt? Familienpolitisch muss noch viel mehr passieren, es müssen Lösungen her, wie zum Beispiel Änderungen beim Arbeitslosengeld und dem Corona-Elterngeld. Die vergangenen Wochen haben gezeigt, wie fix eine Gesetzesänderung durchgepeitscht werden kann, wenn der Wille da ist.