
"Ultraschall bedeutet Stress fürs Baby", lässt sich immer mal wieder in Internetforen lesen. Solche Zeilen sorgen natürlich dafür, dass Schwangere sich schnell verunsichert fühlen. "Wir beobachten zwar, dass Ungeborene auf Ultraschall reagieren, aber das sind keine Panik-Reaktionen", sagt Dr. Michael Krause vom Klinikum Nürnberg-Süd. Und erst recht gebe es keinen Hinweis, dass Kinder dabei bleibende Schäden erleiden könnten; das gelte sowohl für den routinemäßigen Ultraschall als auch für Doppler-Untersuchungen, die mit höheren Energie-Mengen arbeiten.
Ist der Ultraschall zu laut fürs Baby?
Babys können den für Menschenohren eigentlich lautlosen Ultraschall im Bauch nicht fühlen, aber wohl hören. Das entdeckten Forscher der Mayo-Stiftung in Minnesota (USA) und erklären dieses Phänomen mit einem Sekundäreffekt: Die extrem kurzen Ultraschall-Pulse klopfen gewissermaßen an den Organen an und lösen dadurch Vibrationen aus. Die intensive Lärm-Entwicklung beschränke sich aber auf wenige Quadratmillimeter, so dass die Ungeborenen problemlos ausweichen könnten. Das sei für die Babys zwar lästig, aber überhaupt nicht gefährlich oder schädlich.
Babyfernsehen ab 2021 verboten
Für Dr. Krause sind die Berichte der US-Forscher immerhin ein Anlass mehr, die Zahl der Ultraschall-Checks in der Schwangerschaft auf das medizinisch Notwendige zu beschränken. Und genau das wird ab 2021 auch Gesetz: "Ultraschall-Untersuchungen während der Schwangerschaft, die nicht medizinisch begründet und nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung sind, sind ab dem 1. Januar 2021 verboten", berichtet der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS).
Das Verbot gilt für folgende medizinisch unbegründete Untersuchungen:
- Doppler-Ultraschall
- Duplex-Ultraschall
- 3D-Ultraschall
- 4D-Ultraschall
Diese Verfahren, die umgangssprachlich auch als "Babyfernsehen", "Babykino" oder "Babyviewing" bezeichnet werden, werden Schwangeren in vielen Praxen als Selbstzahlerleistung (IGeL) angeboten. Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2016 haben demnach vier von fünf Frauen dieses Angebot angenommen.
Verbot soll Babys vor zu hoher Strahlendosis schützen
Die neue Verordnung im Strahlenschutzgesetz besagt, dass "ein Fötus bei der Anwendung von Ultraschallgeräten zu nicht-medizinischen Zwecken nicht exponiert werden darf."
Begründet wird dies damit, dass es sich bei dem Fötus um eine schutzbefohlene Person handele, die der Untersuchung und den damit verbundenen möglichen Nebenwirkungen nicht zustimmen kann und selber keinen Nutzen aus der Untersuchung zieht. Die für die Bildgebung notwendigen hohen Ultraschallintensitäten seien mit einem potenziellen Risiko für das Ungeborene verbunden, insbesondere, da mit Beginn der Knochenbildung wesentlich mehr Schallenergie am Knochen absorbiert wird.
Der IGeL-Monitor des MDS hatte "ergänzende Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft" im Jahr 2016 mit "unklar" bewertet. Nach damaliger Studienlage hielten sich Nutzen und Schaden in etwa die Waage.