Namenssuche

Erfinderische Eltern: Diese Babynamen sind verboten

Es gibt Namen, die sind so ungewöhnlich, dass sich selbst Standesbeamte fragen: Darf dieser Vorname in der Geburtsurkunde stehen – oder ist da schlicht die Kreativität mit den Eltern durchgegangen? Welche Vornamen verboten wurden, zeigen wir euch. 

Ein kleines Mädchen hält sich die Hände vor ihr Gesicht. © Pexels/Anna Shvets
Bei einem Blick auf die verbotenen Namen in Deutschland kann man schon mal die Hände vor dem Kopf zusammenschlagen ... 

Wenn Eltern bei der Namensfindung – sagen wir mal – ganz neue Wege beschreiten, sind sie abhängig von der Gunst der Standesbeamten. Erlauben sie den ungewöhnlichen Vornamen – oder legen sie ihr Veto ein? Auf dem Standesamt wird nämlich das verbindliche Urteil darüber gefällt, ob ein Name auf der Geburtsurkunde stehen kann oder ob er für ein Kind unzumutbar ist. 

Jedes Jahr aufs Neue überraschen frischgebackene Eltern die Experten mit neuen, ungewöhnlichen Vorschlägen. Und manche Standesamtmitarbeiter sind tatsächlich erstaunlich tolerant.

Ob ihr es glaubt oder nicht, aber diese Namen wurden tatsächlich zugelassen:  

  • Champagna
  • Popa
  • Schneewittchen
  • Pepsi-Carola
  • Leonardo da Vinci Franz
  • Katzbachine

Warum sind manche Namen in Deutschland verboten? 

Eigentlich dürfen Eltern den Namen ihres Kindes frei wählen – es gibt keine gesetzlichen Grundlagen oder Vorgaben. Sehr wohl aber ein paar Richtlinien, an denen sich Standesbeamte oder im Zweifelsfall das Gericht orientiert. 

Dazu zählen die folgenden Grundsätze: 

  • Ein Vorname muss eindeutig erkennbar sein. 
  • Ein Vorname darf nicht entwürdigend, lächerlich oder abwertend sein – zum Schutze des Kindes. 
  • Akademische Titel wie "Doktor" oder Adelstitel wie "König" dürfen nicht als Vorname vergeben werden. 
  • Medizinische Begriffe oder gar Krankheiten werden in Deutschland nicht als Name zugelassen. 
  • Auch Markennamen, Ortsnamen oder grundsätzliche Begriffe, die einen negative Bedeutung haben, werden nicht erlaubt. 

Nicht immer werden diese Richtlinien übrigens befolgt. So wurden die Namen Chanel, Versace und Lenor beispielsweise von Standesämtern genehmigt. 

Wenn ein Standesbeamte einen Namen anzweifelt, kann er eine Tauglichkeitsprüfung in die Wege leiten. Eltern müssen dann ein Gutachten auf eigene Kosten erstellen lassen, dass belegt, dass der gewünschte Name nicht das Kindeswohl gefährdet. Wird keine Einigung zwischen Eltern und dem Standesamt erzielt, kann letztlich ein Gericht darüber entscheiden, ob der Vorname zugelassen oder verboten wird.

Ein Best-of verbotener Babynamen

Die folgenden Namen wollten Eltern wirklich ihrem Kind geben ... sie wurden aber nicht zugelassen! Zum Glück! 

  • Agfa
  • Atomfried
  • Blitz
  • Bierstübl
  • Celle
  • Chaotica
  • Grammophon
  • Gucci
  • Holgerson
  • Hummer
  • Junge
  • Jürgenson
  • Judas
  • Lenin
  • Lord
  • McDonald
  • Megwanipiu
  • Mechipchamueh
  • Nelkenheini
  • Pain
  • Pillula
  • Pinocchio
  • Puhbert
  • Puppe
  • Rosenherz
  • Sonne
  • Stone
  • Superman
  • Schroeder
  • Satan
  • Schnucki
  • Smoky
  • Shogun
  • Störenfried
  • Tom Tom
  • Verleihnix
  • Waldmeister
  • Wildchild
  • Whisky