Neue Berechnung

Gerecht oder nicht? Ab 1. Juli zahlen einige Eltern weniger für die Pflegeversicherung

Man mag sich darüber freuen oder es ungerecht finden: Der Staat hat beschlossen, die Beiträge für die Pflegeversicherung zu staffeln. Familien mit mehr Kindern zahlen dann weniger.

Schwangere Frau mit zwei Kindern, die Geld zählen© iStock/Drazen_
Kinderreiche Familien zahlen künftig weniger für die Pflegeversicherung

Spiegel-Bestsellerautor und Steuerexperte Fabian Walter, der sich bei Instagram Steuerfabi nennt, erklärt den Sachverhalt in zwei Beiträgen sehr nachvollziehbar und verständlich. 

Höhere Beiträge für Kinderlose

Kinderlose bekommen aufgrund der kinderabhängig gestaffelten Beiträge zur Pflegeversicherung ab dem 1. Juli 2023 offenbar weniger Gehalt ausgezahlt, kinderreiche Familien ab zwei Kindern mehr. Das hatte das Bundesverfassungsgericht bereits im April 2022 entschieden. Dafür muss man beim Arbeitgeber die Anzahl der Kinder nachweisen (die ihm in den meisten Fällen ja bereits bekannt sein dürfte). Selbstzahler/innen müssen den Nachweis direkt gegenüber der Pflegekasse erbringen. 

Da die Ämter mit dem Berechnen wohl kaum so schnell hinterherkommen würden, gilt eine Übergangsfrist zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 30. Juni 2025. Werden erstattbare Beträge den Bürgern erst danach zurückgezahlt, müssen diese verzinst sein. 

Prozentsätze der Beiträge zur Pflegeversicherung im Überblick

Ab 1. Juli 2023 gelten dann laut Steuerfabi die folgenden Prozentsätze als Beitragsszahlung für die Pflegeversicherung:

  • Mitglieder ohne Kinder: 4 Prozent (Arbeitnehmer (AN)-Anteil: 2,3 Prozent)
  • Mitglieder mit 1 Kind: 3,4 Prozent (lebenslang, AN-Anteil: 1,7 Prozent)
  • Mitglieder mit zwei Kindern: 3,15 Prozent (AN-Anteil 1,45 Prozent)
  • Mitglieder mit 3 Kindern: 2,9 Prozent (AN-Anteil 1,2 Prozent)
  • Mitglieder mit 4 Kindern: 2,65 Prozent (AN-Anteil: 0,95 Prozent)
  • Mitglieder mit 5 und mehr Kindern: 2,4 Prozent (AN-Anteil: 0,7 Prozent)

Hier seht ihr die erwähnten Beiträge mit einem Reel und einigen Slides von Steuerfabi, wenn ihr euch das Ganze noch mal im Detail anschauen bzw. anhören wollt: