Statistisches Bundesamt

Noch nie war die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland höher

Traurige Nachrichten: Die gemeldeten Kindeswohlgefährdungen in Deutschland haben mit mindestens 63.700 Fällen im letzten Jahr einen neuen Höchststand erreicht. 

Ein Kind, das einen zerfetzten Teddy hält.© iStock/ideabug
Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt – das ist in Deutschland die bittere Realität für mehr Kinder denn je. 

Das Statistische Bundesamt hat neue Zahlen veröffentlicht, die erschüttern: Die Kindeswohlgefährdungen steigen gegenüber 2022 um mindestens zwei Prozent auf 63.700 Fälle. Das sind etwa 1.400 Fälle mehr als noch 2022. Damit ist ein bitteres Rekordhoch erreicht. Nie war das Wohl von mehr Kindern und Jugendlichen in Deutschland in Gefahr.

Tatsächlicher Anstieg – noch höher!

Tatsächlich geht die offizielle Schätzung sogar von einem Anstieg um bis zu acht Prozent auf 67.300 Fälle aus, denn die Daten aus mehreren Jugendämtern fehlen, weil diese nicht gemeldet werden konnten. Die Gründe hierfür seien neben Fehlern bei der Datenerfassung und dem Cyberangriff auf einen IT-Dienstleister auch die Überlastung des Personals in den Jugendämtern.

Grund für die Zunahme der Fälle? Der Anstieg der tatsächlichen Gefahr für Kinder wird vermutlich auch von einer höheren Sensibilität und einer gestiegenen Bereitschaft zur Anzeige begleitet.

Was unter Kindeswohlgefährdung fällt:

  • Vernachlässigung 
  • psychische Gewalt
  • körperliche Gewalt
  • sexuelle Gewalt

In etwa 60 Prozent der Fälle wurde eine Vernachlässigung der Kinder festgestellt. Bei 36 Prozent wurden psychische Misshandlungen gemeldet. In 27 Prozent der Fälle wurden Indizien für körperliche Gewalt und in sechs Prozent für sexuelle Misshandlungen gefunden.

Die betroffenen Kinder waren im Schnitt etwa acht Jahre alt. Bei den unter Zwölfjährigen waren häufiger Jungen betroffen. Ab 13 Jahren dann mehr Mädchen. In den meisten Fällen (73 Prozent) ging die Gefährdung von eigenem Vater oder der eigenen Mutter aus. 

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf durch eine Gefährdungseinschätzung abzuschätzen und einer Gefährdung entgegenzuwirken (§ 8a SGB VIII).

Statistisches Bundesamt