Nachgehakt!

Ab wann dürfen Kinder im Auto vorne sitzen?

Wenn die Einkäufe oder das Altpapier nicht mehr in den Kofferraum passen, ist wohl jedem Elternteil schon mal die Idee gekommen, den Kindersitz oder die Babyschale einfach auf den Beifahrersitz zu stellen, um hinten im Wagen mehr Platz zu haben. Aber geht das einfach so? Ab wann dürfen Kinder eigentlich vorne sitzen?

Vorne sitzen hat den ultimativen Coolness-Faktor bei (kleinen) Kindern.© Foto: Getty Images/Oscar Wong
Vorne sitzen hat den ultimativen Coolness-Faktor bei (kleinen) Kindern.

"Mama, darf ich vorne mitfahren?" Der Beifahrersitz übt eine ungeheure Anziehungskraft auf meine Kinder aus. Verständlich, denn dort sitzen nur die Großen, dort wird über die Musik bestimmt und dort gibt es so wunderbar viele Knöpfe und Schalter. Und rein rechtlich spricht tatsächlich nichts dagegen, wenn ich ein paar Dinge beachte. 

Ab wann dürfen Kinder vorne sitzen?

Ab einem Alter von zwölf Jahren oder einer Größe von über 150 cm dürfen Kinder ohne Kindersitz vorne mitfahren. Die Körpergröße, nicht das Gewicht ist entscheidend! Kleinere und jüngere Mädchen und Jungen müssen in einem passenden Kindersitz auf dem Beifahrersitz gesichert werden, so wie es die Kindersitzpflicht vorschreibt – dann darf auch schon das Baby vorne mitfahren. Klar, der Beifahrersitz hat den Vorteil, dass Papa oder Mama das Kind während der Fahrt nahe bei sich hat und bequem im Blick behält, ohne sich ständig umdrehen zu müssen.

Nutzen die Eltern eine rückwärtsgerichtete Babyschale*, muss allerdings der Beifahrer-Airbag deaktiviert werden, sonst drohen dem Säugling bei einem Unfall schwere Verletzungen oder Schlimmeres. Lässt sich der Frontairbag nicht deaktivieren, scheidet der Beifahrerplatz für Kinder, die entgegen der Fahrtrichtung unterwegs sind, als Sitzplatz aus. 

Außerdem sollte vorab in der Gebrauchsanweisung des Autos gecheckt werden, ob auf dem Beifahrersitz überhaupt ein Kindersitz montiert werden darf.

Vorne sitzen mit Kindersitz und Sitzerhöhung

Am allersichersten sitzen Kinder laut ADAC hinten! Wenn sie vorne sitzen, dann am sichersten in einem Kindersitz mit Rückenlehne und Kopfstütze*. Sitzerhöhungen mit Gurtführung verhindern, dass im Falle eines Unfalls der Beckengurt hoch rutscht und in den Bauchraum des Kindes schneidet. 

Einfache Sitzerhöhungen erfüllen die gesetzliche Mindestanforderung. Sie bieten keinen Schutz für Becken-, Schulter- und Kopfbereich, sind aber immer noch besser, als gar kein Kindersitz. 

Schnallt man ein Kind ohne Kindersitz an, besteht ein großes Risiko von inneren Verletzungen durch den Beckengurt. Zudem droht ein Bußgeld von 30 Euro. Wer ein Kind ohne Kindersitz und dazu noch unangeschnallt mitfahren lässt, muss 60 Euro Strafe zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg.

Gesetzliche Neuregelung für Sitzerhöhungen seit 2017

Eine Zusatzinfo für alle Mamas und Papas mit älteren Geschwisterkindern oder Second-Hand-Sitzerhöhungen: Seit 2017 sind alle neu zugelassenen Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne nur noch für Kinder erlaubt, die über 125 cm groß und mindestens 22 Kilogramm schwer sind. Sitzerhöhungen, die vor 2017 ihre Zulassung erhalten haben, dürfen aber noch verkauft und weiterhin genutzt werden. Das Zulassungsdatum steht in der Regel in der Produktbeschreibung.

Vorne sitzen, aber sicher!

Egal, welcher Typ Kindersitz genutzt wird: Wenn die Kleinen vorne sitzen dürfen, sollte der Beifahrersitz in die hinterste Position geschoben werden – dann ist das Kind durch den Airbag gut geschützt und die Füße der Minis können nicht auf dem Armaturenbrett liegen (was ebenfalls ein erhöhtes Verletzungsrisiko birgt). Im Idealfall ist der Beifahrersitz mit ISOFIX-Haltepunkten ausgestattet. Falls nicht, sollten Eltern darauf achten, dass der Sicherheitsgurt vom Türpfosten seitlich zum Kindersitz führt. Wenn der Gurt nach hinten gezogen werden muss, kann er im Falle eines Unfalls nicht richtig greifen.

Ganz schön viel zu beachten und zu bedenken, bei der Frage: "Mama, darf ich vorne sitzen?" Ich sage deshalb auch (fast) immer Nein. Sicherheitshalber.

Autorin: Merle von Kuczkowski

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