
Viele Babys bekommen bei ihrer Geburt nicht nur einen Vornamen. Häufig geben Eltern ihrem Nachwuchs gleich noch einen zweiten oder sogar mehrere Vornamen mit auf den Weg. Die Gründe dafür sind vielfältig: Manchmal können Eltern sich nicht auf einen Namen einigen – also gibt es gleich zwei als Kompromiss. Manchmal wird auch ein Vorname der Großeltern quasi an das Enkelkind vererbt. Und manchmal finden Eltern einfach, das zwei Vornamen zusammen besonders hübsch klingen.
Ein kleiner Zusatzparagraph mit großer Wirkung
Wie dem auch sei – was viele nicht wissen: Seit November 2018 gibt es den Paragraphen § 45a im Personenstandsgesetz, der die Vornamensortierung regelt. Soll heißen: Die Reihenfolge von Vornamen kann seither geändert werden. Eine Lea Sophie kann also zu Sophie Lea werden, ein Max Benjamin zu Benjamin Max. Und zwar ganz ohne Begründung.
Lediglich folgende Bestimmungen müssen gegeben sein:
- Die Namensführung muss deutschem Recht unterliegen.
- Die Person muss tatsächlich zwei oder mehrere Vornamen besitzen.
Die Schreibweise der Vornamen darf dabei übrigens nicht geändert werden. Auch das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist nicht erlaubt.
Auch ganz wichtig: Sind zwei Namen durch einen Bindestrich verbunden, spricht man von einem Doppelnamen. Und hier lässt sich die Reihenfolge der Vornamen nicht ändern.
Wie lässt sich die Reihenfolge von Vornamen ändern?
Wer die Reihenfolge seiner Namen ändern lassen möchte, muss dies beim Standesamt beantragen, wo auch das Geburtenregister dieser Person geführt wird. Wurde die Geburt nicht in einem deutschen Geburtenregister beurkundet, ist das Standesamt zuständig, das das Eheregister oder Lebenspartnerschaftsregister der Person führt. Im Schnitt werden für die Namenssortierung Gebühren in Höhe von 20 bis 30 Euro fällig.
Anschließend müssen allerdings auch alle offiziellen Dokumente vom Reisepass über den Personalausweis bis hin zu Fahrzeugpapieren, Führerschein, EC- und Kreditkarten, etc. neu beantragt werden. Auch das kann noch einmal ordentlich ins Geld gehen.
Für wen macht eine Namenssortierung Sinn?
Warum aber sollte man die Reihenfolge seiner Vornamen überhaupt ändern wollen? Häufig etabliert sich bei Personen mit mehreren Namen ein fester Rufname. Und das muss nicht unbedingt immer der Name sein, der an erster Stelle steht. Manchmal wird es dann als störend empfunden, wenn man sich ständig erklären muss: "Ich heiße eigentlich Jasmine. Aber alle nennen mich Mia."
Ein weiterer Grund für die Gesetzesänderung lag an der sogenannten maschinenlesbaren Zone, kurz MRZ. Auf vielen Dokumenten muss der Name vollständig angegeben werden. Wenn der Rufname, also der an erster Stelle genannte, sehr lang ist, kann es passieren, dass weitere Namen nicht mit auf das Dokument passen. Besonders bei der Buchung von Flügen ist es in Vergangenheit dabei häufiger zu Problemen gekommen.