Mama mit Tochter checkt Familien-Finanzplan© iStock/Geber86
Eltern mit etwas höheren Einkommen werden demnächst nicht mehr vom Elterngeld profitieren können. 

Neue Elterngeld-Regelung ab 1. April 2025: neue Einkommensgrenze

Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt eine neue, niedrigere Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Diese Regelung betrifft sowohl Paare als auch Alleinerziehende.

Hintergrund der Änderung: Die Absenkung der Einkommensgrenze ist Teil einer Anpassung, die darauf abzielt, das Elterngeld stärker auf Familien mit niedrigeren und mittleren Einkommen auszurichten. Kritiker argumentieren allerdings, dass die Änderungen auch Familien mit mittlerem Einkommen unverhältnismäßig stark belasten. Und junge Menschen in einem Land mit ohnehin schwierigen demografischen Verhältnissen immer weniger bei ihrer Familienplanung unterstützt werden. 

Natürlich handelt es sich bei der Anpassung der Obergrenze auch um einen Teil umfassenderer Bemühungen der Ampel-Bundesregierung, den angeschlagenen Haushalt zu konsolidieren.

Diese Änderung folgt auf eine bereits erfolgte Anpassung der Einkommensgrenze zum 1. April 2024, bei der die Grenze auf 200.000 Euro gesenkt wurde. Weiteres dazu im Verlauf des Artikels. 

Ein paar allgemeine Infos zum Elterngeld

Um die von der Regierung geplanten Neuerungen zu verstehen und einordnen zu können, ist es wichtig, erst einmal einige grundsätzliche Dinge zum Thema Elterngeld zu klären. Hier die wichtigsten Fragen und deren Antworten.

1. Was ist Elterngeld? 

Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Eltern in Deutschland erhalten, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes entweder weniger arbeiten oder ihre Berufstätigkeit vorübergehend vollständig aufgeben. Es soll Familien und Alleinerziehenden unterstützen und ihnen ermöglichen, sich voll und ganz dem Kind zu widmen.

2. Wer hat Anspruch auf Elterngeld? 

Grundsätzlich haben alle Eltern in Deutschland Anspruch auf Elterngeld, sofern sie ihr Kind selbst betreuen und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Es spielt keine Rolle, ob sie erwerbstätig sind, selbstständig arbeiten, studieren oder in einem Minijob beschäftigt sind. Auch Erwerbslose, Beamte, Selbstständige, Studierende und Personen, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten, können unter bestimmten Voraussetzungen Elterngeld beantragen.

3. Wie lange wird Elterngeld gezahlt? 

Das Elterngeld wird für einen Zeitraum von bis zu 14 Monaten gezahlt. Dabei haben Eltern die Möglichkeit, sich die Monate frei aufzuteilen, solange das Elterngeld innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes in Anspruch genommen wird. Es kann sowohl von der Mutter als auch vom Vater beantragt werden. 

4. Wie wird die Höhe des Elterngeldes berechnet? 

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen des jeweiligen Elternteils vor der Geburt des Kindes. Es beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens, ist jedoch gedeckelt:  Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro und der Höchstbetrag bei 1.800 Euro pro Monat. Bei Mehrlingsgeburten oder Alleinerziehenden kann es abweichende Regelungen geben.

5. Gibt es grundsätzlich Einschränkungen beim Bezug von Elterngeld?  

Ja, es gibt gewisse Einschränkungen. Zum Beispiel darf der Elternteil, der Elterngeld bezieht, nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Zudem wird das Elterngeld auf bestimmte Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe angerechnet. Es ist wichtig, die genauen Voraussetzungen und Regelungen zu prüfen, um Anspruch auf Elterngeld zu haben.

Die weiteren Elterngeld-Änderungen für 2024: 

Nach langwierigen Verhandlungen hatte die Bundesregierung endlich den Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 verabschiedet. Deutlich gespart werden soll künftig beim Elterngeld! Die Ampelkoalition plant, die gesetzte Einkommensgrenze für Paare schrittweise fast zu halbieren, um den Kreis der Elterngeldempfänger drastisch zu reduzieren.

Die Höhe des Geldes soll dabei zwar unverändert bleiben, jedoch sollen künftig nicht mehr so viele Paare wie bisher Anspruch auf Elterngeld haben wie bisher. 

Was heißt das konkret? 

Geplant waren ursprünglich nur noch Paaren mit einem zu versteuernden Jahreseinkommens unter 150.000 Euro (statt bisher 300.000 Euro) den Anspruch auf Elterngeld zu gewähren. Diese Vorschläge stießen auf viel Gegenwind. Es lief eine große Petition "NEIN zur Elterngeld-Streichung" gegen die geplanten Änderungen, die über 600.000 Unterschriften verzeichnen konnte. Experten warnten vor den Auswirkungen auf Paare mit ähnlichem Einkommen. Insbesondere während der Elternzeit eines Elternteils könnte der Wegfall der Hälfte des Haushaltseinkommens zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Wenn ein Elternteil deutlich mehr verdient als der andere, könnte es für Familien erheblich schwerer werden, die Elternzeit gerecht zwischen beiden Partnern aufzuteilen. Das wiederum würde eine ungerechte Kluft schaffen. Familienministerin Paus betitelt die Pläne vor allem mit Blick auf die Gleichstellung von Frauen als "kein Glanzstück". Ursprünglich sollte das Elterngeld nämlich vor allem sie vor finanzieller Abhängigkeit schützen und dafür sorgen, dass sich berufstätige Paare die Erziehungsarbeit besser aufteilen können. Die geplante Maßnahme wäre damit diesbezüglich ein deutlicher Rückschritt. Plus: Dank der Einführung des Elterngeldes 2007 bekommen mittlerweile auch wieder Frauen mit höherem Einkommen und höherem Bildungsniveau mehr Kinder.

Von dieser Neu-Regelung wären derzeit etwa 60.000 Familien in ganz Deutschland betroffen. 

Ampelregierung rudert zurück

Die Obergrenze wird ab April 2024 auf zunächst 200.000 Euro abgesenkt und ein Jahr später – ab April 2025 – dann auf 175.000 Euro. Für Alleinerziehende gilt zunächst eine Grenze von 150.000 Euro. Mit dieser gestückelten Regelung bekommen Familien mehr Zeit, sich auf die Elterngeld-Änderungen einzustellen. Und sie fällt auch nicht ganz so drastisch aus wie gedacht.

Höhe des Elterngeldes ändert sich nicht

Für Familien unterhalb der neuen Bemessungsgrenze ändert sich nicht so viel. Die Höhe des Elterngeldes bleibt wie bisher. Allerdings sind alle Empfänger von der Neuregelung der Partnermonate betroffen (siehe nächster Absatz).

Änderung bei den Partnermonaten

Neu geplant ist auch Folgendes: Paare können zwar weiterhin bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen, wenn beide Partner Elternzeit beantragen – aber nur noch maximal einen Monat davon gleichzeitig. Mindestens einer der Partnermonate (gern auch mehr) muss somit allein bewältigt werden, was die Gleichberechtigung der Partner beim Thema Kinderbetreuung unterstützen soll. Es wird dann nicht mehr möglich sein, wie bisher bis zu 7 Monate Elternzeit gleichzeitig, also parallel, zu nehmen. Bei Mehrlingsgeburten, Frühchen und für Bezieher von "Elterngeld plus" soll die neue Regelung allerdings nicht gelten – hier gibt es andere Regelungen.