Neuer Gesetzentwurf

Familienstartzeit: Der zweite Elternteil soll 10 Tage Sonderurlaub bekommen!

Mit dem neuen Gesetz zur "Familienstartzeit" soll neben der Mutter endlich auch der Partner oder die Partnerin nach der Geburt des Kindes Sonderurlaub bekommen. Das plant das Familienministerium jetzt ...

Mutter und Vater halten ihr Baby im Arm.© iStock/eclipse_images
Die "Familienstartzeit" soll einen gemeinsamen Start ins Familienleben ermöglichen. 

Bislang hatte nur die Mutter des Kindes nach der Geburt Anspruch auf die Freistellung bei Lohnfortzahlung. Die Familienministerin Lisa Pauls legt jetzt einen Gesetzentwurf vor, der das ändern soll. Was genau hinter der "Familienstartzeit" steckt, erfahrt ihr hier.

Was bedeutet die "Familienstartzeit"?

Mit dem neuen Gesetz soll endlich eine Regelung in Kraft treten, nach der auch der Partner oder die Partnerin einige Tage bezahlt freinehmen kann. Diskutiert werden zehn Tage Sonderurlaub nach der Entbindung. In dieser Zeit kann der zweite Elternteil den Start in die Familienzeit aktiv miterleben und die Mutter mit dem Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt unterstützen. 

Bisher musste dafür regulärer Urlaub eingereicht – oder ein Teil der Elternzeit genutzt werden. Die bezahlte Freistellung von abhängig Beschäftigten könnte dazu beitragen, den Schritt in Richtung partnerschaftliche Aufgabenteilung zu stützen. 

Im Übrigen soll die Freistellung ebenso für Alleinerziehende gelten – diese dürfen dann eine Person aus ihrem Umfeld benennen, die Anspruch auf die Familienstartzeit geltend machen darf. Auch finanziell belastete Familien sollen laut dem Ministerium dadurch die Chance haben, einen leichteren Start in das Familienleben zu bekommen. Der Partner oder die Partnerin müssten so beispielsweise nicht aus finanzieller Not heraus auf die gemeinsame erste Zeit verzichten. 

Wie hoch soll die Zahlung in der "Familienstartzeit" sein?

Die zehn Tage "Familienstartzeit" sollen sich von dem Elterngeld insofern unterscheiden, als das ein voller Lohnausgleich geplant ist. Nicht der Arbeitgeber soll die Kosten während der Freistellung übernehmen, vielmehr sollen diese über ein gesondertes Umlageverfahren finanziert werden.

Dieses Verfahren funktioniert bereits bei Mutterschaftsleistungen, die der Arbeitgeber zwar zunächst zahlt, die Kosten jedoch von den Krankenkassen erstattet bekommt. Das Ministerium möchte so auch kleine und mittelständische Unternehmen bei dem neuen Gesetz berücksichtigen. 

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