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Wohngeld für Alleinerziehende: Alles, was ihr wissen müsst

Als Alleinerziehende(r) kann das Wohngeld eine wichtige finanzielle Unterstützung sein, um die Wohnkosten zu decken. Hier erfahrt ihr alles, was ihr darüber wissen müsst.

Mutter steckt mit kleinem Jungen Geld ins Sparschwein.© iStock/fizkes
Viele Alleinerziehende haben ein Recht auf Wohngeld.

Wohngeld für Alleinerziehende: Was muss man wissen?

Alleinerziehende stehen oft vor finanziellen Herausforderungen, insbesondere wenn es um die Kosten für Wohnraum geht. Um ihnen unter die Arme zu greifen, gibt es das Wohngeld. Doch was genau muss man über das Wohngeld als Alleinerziehende(r) wissen? In diesem Artikel beantworten wir euch die wichtigsten Fragen.

Ab wann gibt es Wohngeld?

Das Wohngeld kann beantragt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Als Alleinerziehende(r) kannst du Wohngeld erhalten, wenn dein Einkommen und Vermögen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Zudem musst du deinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben und in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Haus leben. Auch Mieterinnen und Mieter können Wohngeld beantragen.

Wie kann man Wohngeld beantragen?

Um Wohngeld zu beantragen, musst du einen Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Diese befindet sich in der Regel beim örtlichen Amt für Soziales oder der Gemeindeverwaltung. Dort erhältst du auch alle notwendigen Formulare und Informationen zur Antragstellung. Bei der Antragstellung musst du verschiedene Unterlagen vorlegen, wie zum Beispiel Nachweise über dein Einkommen, Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung. Es ist wichtig, dass du alle erforderlichen Dokumente vollständig einreichst, da dies den Bearbeitungsprozess beschleunigt.

Wie hoch ist die Wohngeldsumme?

Die Höhe des Wohngeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, dem Einkommen und der Miete bzw. Belastung deiner Wohnung. Online gibt es einen Wohngeldrechner, mit dem du eine erste Einschätzung über die mögliche Höhe des Wohngeldes erhalten kannst. Alternativ kann man bei der Wohngeldbehörde anfragen. 

Übrigens: Das Wohngeld wird regelmäßig überprüft. Änderungen in deiner persönlichen Situation, wie zum Beispiel ein höheres Einkommen oder eine niedrigere Miete, können Auswirkungen auf die Höhe des Wohngeldes haben. Daher solltest du Änderungen umgehend der Wohngeldbehörde mitteilen.

Wohngeld und Umgangsregelung

Schon gewusst? Verbringt ein gemeinsames Kind regelmäßig etwa ein Drittel des Monats beim umgangsberechtigten Elternteil, hat sowohl dieses, als auch der alleinerziehende Elternteil (bei entsprechendem Gehalt) vollen Anspruch auf Wohngeld.

Damit das Wohngeld ohne Unterbrechung gezahlt wird, sollten Alleinerziehende zwei Monate vor Ablauf des Bewilligunszeitraums einen Folgeantrag stellen.