
Das Wichtigste in Kürze:
Das neue Namensrecht, das am 1. Mai 2025 in Kraft getreten ist, bietet mehr Flexibilität bei der Namenswahl. So können sich beide Ehepartner für einen gemeinsamen Doppelnamen entscheiden. Bisher war dies nur einem Partner vorbehalten. Zudem können Kinder einen Doppelnamen aus den Familiennamen beider Eltern erhalten, unabhängig davon, ob die Eltern selbst einen Doppelnamen tragen. Um zu lange Namen zu vermeiden, ist die Anzahl der Einzelnamen in einem Doppelnamen jedoch auf zwei begrenzt.
Das bisherige Gesetz "ist so flexibel wie Beton und so modern wie ein Kohleofen. Und deshalb wird es Zeit, das Namensrecht zu ändern", ließ der abgetretene Justizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) verkünden und legte bereits im Jahr 2023 entsprechende Gesetzesvorschläge vor. Die geplanten Anpassungen, die es deutlich leichter machen, Vor- oder Nachnamen zu ändern, halten auch Änderungen für zukünftig geborene Kinder bereit. Die Punkte der Namensrechtsreform sind nun im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Gegen eine geringe Gebühr kann man beim Standesamt dann bei Veränderungen der familiären Verhältnisse, etwa bei Heirat, Scheidung, Adoption etc., seinen Namenswunsch erklären und den Namen ändern lassen. Sogenannte öffentlich-rechtliche Namensänderungen, das sind solche, die nicht aufgrund von veränderten familiären Bindungen gewünscht sind, bleiben wie bisher schwierig und teuer.
Das neue Namensrecht beinhaltet unter anderem Folgendes:
- Kein zwingender Bindestrich mehr bei Doppelnamen: Ein Nachname kann demnach mit oder ohne Doppelstrich geschrieben werden – egal, ob bei Ehepaaren oder Kindern.
- Bisher hat sich lediglich ein Ehepartner für einen Doppelnamen entscheiden können. Nach neuem Gesetz dürfen diesen Doppelnamen auch beide tragen.
- Folglich würden dann auch die Kinder diesen Doppelnamen als Familiennamen bekommen. Sie können ihn aber auch unabhängig von ihren Eltern tragen.
- Mehr als zwei Namen dürfen es weiterhin nicht werden.
- Aber: Es soll künftig auch ein nicht-verheiratetes Paar die Möglichkeit bekommen, den gemeinsamen Kindern einen Doppelnamen zu geben.
- Das von den Grünen vorgeschlagene Meshing kam nicht in den Gesetzesentwurf, also die Verschmelzung von Nachnamen. Durchaus üblich in europäischen Ländern: Da wird aus zwei Nachnamen ein neuer. Angela Merkel und Joachim Sauer könnten dann zum Beispiel Herr und Frau Mauer heißen ...
- Die Möglichkeit, dass jeder seinen Nachnamen behält, besteht weiterhin. Dann muss allerdings geklärt werden, welchen Nachnamen die Kinder bekommen.
- Und natürlich bleibt auch weiterhin die Möglichkeit, dass alle Familienmitglieder einen gemeinsamen Nachnamen tragen (wenn die Eltern verheiratet sind).
- Für minderjährige Kinder aus einer geschiedenen Ehe ist die Situation im Hinblick auf den Namen vereinfacht worden: Lebt das Kind bei dem Elternteil, dessen Name nicht der Ehename ist, kann man nun den Nachnamen des Kindes leichter ändern lassen: Das Kind kann dann, wenn das Elternteil, bei dem es lebt, wieder den Geburtsnamen annimmt, ebenfalls diesen Namen bekommen. Oder einen Doppelnamen aus diesem und dem Ehenamen in beliebiger Reihenfolge bekommen.
- Patchworkfamilien: Nimmt ein Elternteil den Namen eines neuen Partners an, können auch die Kinder aus erster Ehe diesen Namen annehmen.
- Heirat und Scheidung: Kinder haben hier immer die Möglichkeit, ihren Namen entsprechend anzupassen. Einen Namen ablegen können die Kinder ohne Zustimmung des entsprechenden Elternteils. Für das Annehmen eines elterlichen Namens muss dieser Elternteil zustimmen (es sei denn, er ist bereit gestorben).
- Wenn sich zwei sorgeberechtigte Eltern nicht auf den Nachnamen des Kindes einigen können, bekommt es einen Doppelnamen aus den elterlichen Namen in alphabetischer Reihenfolge.
Übrigens durfte noch bis 1991 ausschließlich der Ehemann den gemeinsamen Nachnamen bestimmen, rein rechtlich gesehen. Die Zeiten sind zwar vorbei, doch bis heute ist es tatsächlich die präferierte Option der Deutschen, den Nachnamen des Mannes zu übernehmen: In nur sechs Prozent der Ehen entscheiden sich die Paare für den Nachnamen der Frau, das ergab eine Studie der Gesellschaft für deutsche Sprache. Das hätte tatsächlich meist traditionelle Hintergründe, beschrieben die befragten Männer der Studie.