
In Deutschland gilt bis zu einem Alter von 12 Jahren oder einer Körpergröße von mindestens 150 cm die Kindersitzpflicht. Babys und Kleinkinder haben dabei andere Anforderungen als ältere Kinder. Deshalb gibt es verschiedene Möglichkeiten für den sicheren Transport im Auto: Babyschale, klassischer Kindersitz und Sitzerhöhung.
Wann wird eine Sitzerhöhung benötigt?
"Sitzerhöhungen sind für größere und ältere Kinder bestimmt, die noch der Kindersitzpflicht unterliegen", erklärt Kacper Bednarczyk, Sales Director beim Kindersitz-Hersteller Avionaut. "Diese Kinder passen mit ihrer Körpergröße nicht mehr in einen klassischen Kindersitz, können aber ohne Sitzerhöhung noch nicht ordnungsgemäß mit dem Gurt gesichert werden."
Zudem werden Sitzerhöhungen auch gerne fürs Car-Sharing verwendet oder um ein weiteres Kind im Auto zu transportieren. Schließlich lassen sich Sitzerhöhungen leicht und vor allem platzsparend im Kofferraum verstauen.
Welche Modelle von Kindersitzerhöhungen gibt es?
Wenn das Kind dem klassischen Kindersitz entwachsen ist, können Eltern zwischen drei verschiedenen Modellen von Sitzerhöhungen wählen:
Sitzerhöhung mit Rückenlehne
Hierbei handelt es sich um die sicherste Variante. Sitzerhöhungen dieser Art sind mit einer Rückenlehne mit Kopfstütze und zwei Führungshörnern für den Beckengurt ausgestattet. Die Rückenlehne sorgt dafür, dass der Schultergurt korrekt verläuft. Im Falle eines seitlichen Aufpralls schützt die Kopfstütze das Kind vor schweren Schädelverletzungen. Die Führungshörner verhindern, dass der Beckengurt hochrutscht und das Kind im Bauchraum verletzt wird.
Sitzerhöhung mit Gurtführung
Auch dieses Modell ist sehr sicher, denn der Beckengurt wird ebenfalls durch Führungshörner kontrolliert. Allerdings gibt es keinen Seitenschutz für den Kopf- und Oberkörperbereich.
Einfache Sitzerhöhung
Diese Variante bietet kaum Schutz und ist daher nicht zu empfehlen. Weder Kopf, Schulter noch Becken werden bei diesem Modell ausreichend geschützt.
Außerdem wichtig zu wissen: Sitzerhöhungen haben kein eigenes Gurtsystem. Das Kind muss mit dem Dreipunktgurt des Fahrzeugs gesichert werden.

Ab wann ist eine Sitzerhöhung erlaubt?
Sitzerhöhungen bieten weniger Schutz als Kindersitze. Es ist daher empfehlenswert, möglichst lange einen Kindersitz zu nutzen. Der Wechsel in eine Sitzerhöhung ist dann sinnvoll, wenn der Gurt nicht mehr richtig verläuft und der Kindersitz seine Rolle nicht mehr erfüllt. Ab wann eine Sitzerhöhung erlaubt ist, hängt von zwei Faktoren ab: der Größe und dem Gewicht des Kindes.
Nach der ECE-Norm R44 (nach Gewicht)
- Mindestgewicht 15 kg: Kinder müssen mindestens 15 kg wiegen, um eine Sitzerhöhung benutzen zu dürfen. Dies entspricht in etwa einem Alter von 3 bis 4 Jahren.
- Achtung: Diese Regelung gilt für Sitzerhöhungen, die nach dem 30. November 2017 zugelassen wurden. Ältere Modelle können unter Umständen schon ab 9 kg verwendet werden.
Nach der i-Size-Norm (UN ECE Reg. 129)
- Mindestgröße 125 cm und 22 kg:
Die i-Size-Norm, welche die ECE R44 ablöst, stellt andere Anforderungen. Hier liegt die Grenze bei einer Mindestgröße von 125 cm und einem Mindestgewicht von 22 kg. - Empfehlung: Die meisten Experten empfehlen allerdings, nicht zu früh zu einer Sitzerhöhung zu wechseln. Besser ist es zu warten, bis die Ohren des Kindes die Oberkante des Kindersitzes erreichen. So wird sichergestellt, dass der Gurt richtig am Kind anliegt und im Falle eines Unfalls optimalen Schutz bietet.
"Nicht jede Sitzerhöhung ist für jedes Kind gleich gut geeignet. Alle Modelle sind entsprechend zertifiziert. Die genauen Angaben findet man auf dem Prüfsiegel, das meistens auf der Unterseite der Sitzerhöhung angebracht ist", so Kacper Bednarczyk. "Wir empfehlen unseren Kunden, ihre größeren Kinder nach Möglichkeit in einer Sitzerhöhung mit Rückenlehne zu transportieren. Das ist die sicherste Variante. Außerdem ist es wichtig, vor dem Kauf auszuprobieren, ob das gewählte Modell auch gut ins Fahrzeug passt."
Bis wann sind Sitzerhöhungen sinnvoll?
Es ist sinnvoll, gerade kleinere Kinder über 12 Jahren mit einer Sitzerhöhung zu transportieren. Denn nur wenn der Gurt richtig verläuft, ist das Kind bei einem Aufprall ausreichend geschützt.
Fazit zu Kindersitzerhöhungen
Kinder sollten so lange wie möglich im Kindersitz transportiert werden, da er den größtmöglichen Schutz bietet. Bis zu einem Alter von 12 Jahren oder einer Körpergröße von 150 cm besteht Kindersitzpflicht. Ist ein Kind für einen klassischen Kindersitz zu groß, kann der Wechsel zu einer Sitzerhöhung erfolgen. Das sicherste Modell ist die Sitzerhöhung mit Rückenlehne. Vor dem Kauf sollten Eltern unbedingt eine Einbauprobe im Fahrzeug vornehmen.