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Grundsätzlich ist eine Tagesmutter selbständig tätig
Das bedeutet:
- ein Anspruch auf Urlaub ist nicht automatisch gegeben
- es besteht keine Urlaubs- und Krankheitszeitregelung
Ausnahme: Tagesmütter, die über das Jugendamt angestellt sind, bekommen normalerweise sowohl Urlaubs- als auch Krankheitsgeld.
Aber natürlich braucht auch eine selbstständige Tagesmutter Urlaub und Auszeiten, um sich zu erholen.
So können Eltern den Urlaubsanspruch regeln
- Von Anfang an einen Betreuungsvertrag aufsetzen. In ihm sind die Rahmenbedingungen geregelt (eine Vorlage dazu gibt es hier).
- Der Betreuungsvertrag sollte festlegen, wie viel Urlaub der Tagesmutter zusteht.
- Die Vertragsbedingungen werden in der Regel von der Tagesmutter vorgeschlagen.
Viele Tagesmütter geben bereits zu Beginn des Jahres an, wann sie sich Urlaub nehmen werden. Das gibt den Eltern die Möglichkeit, für Ersatz zu sorgen. Im Fall einer Krankheit schlagen Tagesmütter häufig eine Kollegin aus ihrem Netzwerk vor.
Tipp: Gut, wenn Eltern sich die Regelungen des Jugendamtes zum Vorbild nehmen. Ein Richtwert liegt dabei bei mindestens vier Wochen Urlaub pro Jahr. Außerdem üblich ist die Gehaltsfortzahlung bei Krankheit.