
Krank in die Kita: Alle Fakten auf einen Blick
- Es gibt keine einheitlichen Regelungen für harmlose Infekte. Esliegt im Ermessen der Eltern, ob sie das Kind in den Kindergarten schicken oder zu Hause betreuen.
- Jede Kita kann eigene Richtlinien haben, die auf den allgemeinen Gesundheitsstandards basieren. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Regeln der Einrichtung zu informieren.
- Krankheitszeichen: Bei Fieber, starkem Husten, Durchfall, Erbrechen oder anderen akuten Symptomen sollte das Kind zu Hause bleiben.
- Das Infektionsschutzgesetz gilt für ansteckende Krankheiten wie Scharlach und Windpocken; erkrankte Kinder dürfen nicht in den Kindergarten.
- Gesundschreibungen sind nur für schwerere Erkrankungen (z.B. Masern, Windpocken) notwendig. Bei leichten Erkältungen oder auch bei der Hand-Mund-Fuß-Krankheit ist keine Gesundschreibung erforderlich.
Die Nase läuft, das Kind hustet und fühlt sich matt. Ganz klar: Den kleinen Patienten hat eine Erkältung erwischt. Bei Kindern, die in die Kita oder den Kindergarten gehen, kommt das rund fünf- bis zehnmal im Jahr vor. Eltern, die berufstätig sind, trifft das besonders. Natürlich machen sie sich Gedanken um ihr Kind und fragen sich, ob hinter dem Fieber etwas Ernstes steckt. Gleichzeitig sorgen sie sich um ihren Job und die Arbeit, die liegen bleibt. Das gilt erst recht, wenn keine Großeltern in der Nähe wohnen, die im Notfall einspringen. Können die Eltern ihr Kind in diesem Fall vielleicht doch in die Kita oder den Kindergarten bringen?
Mit diesen Krankheiten dürfen Kinder nicht in die Kita
Für die eher banalen Erkrankungen gibt es keine allgemein gültigen Regelungen. Manche Bundesländer oder einzelne Kindergärten schließen die Lücke aber mit eigenen Empfehlungen. Für Krankheiten wie Scharlach oder Windpocken ist dagegen das Infektionsschutzgesetz gültig, das die Ausbreitung ansteckender Krankheiten hemmen soll. Und da gilt: Ob Scharlach oder Windpocken – kranke Kinder gehören nicht in den Kindergarten. Manchmal müssen sogar gesunde Kinder zu Hause bleiben, wenn jemand aus ihrer Familie zum Beispiel an Masern, Hirnhautentzündung oder ansteckendem Durchfall leidet.
Gibt es keine Regeln bei Schnupfen und Co., dann verlassen sich Eltern am besten auf ihren eigenen Eindruck, rät Kinderarzt Dr. Herbert Renz-Polster:
Wenn kleine Rotznasen fit und munter wirken, dürfen sie weiter zur Krippe oder Kita. Wenn zu Husten und Schnupfen noch Kopfschmerzen und Fieber kommen oder die Kleinen nicht mehr spielen wollen, bleiben sie besser zu Hause.
Gerade bei den banalen Infekten haben Eltern also einen Ermessensspielraum. Das sorgt manchmal allerdings für Ärger mit anderen Müttern und Vätern. 'Ständig kommt ein Kind verschnupft in die Gruppe – kein Wunder, dass die eigenen Kinder einen Infekt nach dem anderen anschleppen!'Trotzdem sagt Dr. Renz-Polster: "Wenn Kinder bei jedem Schnupfen zu Hause bleiben müssten, wären die Kindergärten und Krippen leer." Außerdem: Viele Erkrankungen, wie Windpocken und Erkältungen, breiten sich am ansteckendsten aus, bevor sich die typischen Symptome zeigen.
Kinderkrankentage: So viel Anspruch haben Eltern
Mütter oder Väter können sich pro Kind und Jahr 15 Tage lang von der Arbeit freistellen lassen, um kranke Sprösslinge (bis zwölf Jahre) zu pflegen. Voraussetzung: Niemand sonst im Haushalt kann diese Aufgabe übernehmen. Alleinerziehenden Eltern stehen pro Kind insgesamt 30 Tage Freistellung zu.
Bei mehreren Kindern hat jedes Elternteil einen Anspruch auf maximal 35 Tage pro Jahr, Alleinerziehende können bis zu 70 Tage nehmen.
Nach einem Infekt: Braucht mein Kind eine Gesundschreibung?
Und wann dürfen die Kleinen wieder in den Kindergarten? Am besten fragen Eltern den Kinderarzt – aus Rücksicht auf die anderen Kinder in der Gruppe und dem eigenen Kind zuliebe.
"Vorgeschrieben ist für eine Gesundschreiben an sich nur ein ärztliches Urteil- also nicht generell ein schriftliches Attest", erklärt uns Kinderärztin Dr. Catharina Amarell.
Ein "Gesundschreibung", also ein schriftliches Attest, dass der kleine Patient nicht mehr ansteckend ist, ist nur für sehr wenige schwere und bedrohliche Erkrankungen gefordert: Masern, Mumps, Windpocken oder auch der Befall mit Kopfläusen (bei wiederholtem Auftreten innerhalb von wenigen Wochen). Kinder unter sechs Jahren brauchen außerdem nach einer Brechdurchfall-Erkrankung vom Arzt eine Gesundschreibung – oder warten einfach 48 Stunden nach Abklingen der klinischen Symptome mit dem nächsten Kita-Besuch.
"Andere Erkrankungen, bei denen bekannt ist, dass sie nach einem bestimmten Intervall nicht mehr ansteckend sind, oder auch eine Immunität hinterlassen oder nach einer Behandlung mit entsprechendem Medikament nach einer bestimmten Zeitspanne nicht mehr ansteckend sind +, benötigen nach dieser Zeitspanne keine Gesundschreiben", so die Kinderärztin.
Generell gilt: "Leichte Erkältungskrankheiten sind von Gesundschreibungen ausgenommen, genauso wie die Hand-Mund-Fuß-Krankheit", erklärt uns Dr. Catharina Amarell.