
Damit Babys gut und sicher schlafen können, sollten keine weiteren Gegenstände im Bettchen liegen. Und auch Kissen und Decke sind noch tabu. Dafür schlafen Babys kuschelig auf dem Rücken liegend in einem Schlafsack – vorausgesetzt, dieser erfüllt die notwendigen Sicherheitsstandards.
Anbieter ruft Babyschlafsack zurück
Stiftung Warentest weist nun darauf hin, dass der Anbieter Zeemann seine Babyschlafsäcke mit der Artikelnummer 62781 zurückruft. Die Schlafsäcke wurden zwischen Mai und Anfang Juli 2024 verkauft. Es bestehe Erstickungsgefahr, weil sich der Reißverschluss zu leicht öffne. Dadurch könne sich das Baby im Material verheddern und dadurch schlimmstenfalls ersticken.
Wer einen solchen Schlafsack zu Hause hat, sollte ihn seinem Baby also nicht mehr anziehen. In jeder Zeemann-Filiale bekommt man bei Abgabe des Schlafsacks den Kaufpreis erstattet.
Hier der Instagram-Post von Stiftung Warentest: