Das müssen Eltern jetzt wissen!

Verkaufsverbot für Kindersitze greift ab September (Checkt eure Norm-Kürzel!)

Achtung, liebe Mamas und Papas: Auf diese Kindersitze gibt es demnächst ein Verkaufsstopp. Was das für euer aktuelles Modell im Auto bedeutet, lest ihr hier. 

Ein mitwachsender Kindersitz kann den Nachwuchs viele Jahre begleiten – man sollte dabei aber einiges beachten. © Foto: Getty Images/Petko Ninov
In Deutschland gibt es eine Kindersitzpflicht. Aber ihr solltet unbedingt euer Prüfsiegel checken!

Bis zu einer Körpergröße von 150 Zentimetern oder einem Alter von 12 Lebensjahren braucht es in Deutschland laut Gesetz einen Kindersitz. 

Doch beim Kauf muss nicht nur auf Preis, Komfort und Qualität geachtet werden, sondern auch auf einen kleinen Aufkleber am Sitz, der die Norm festlegt. Denn hier wird sich ab Anfang September etwas ändern: Es dürfen nur noch Kindersitze mit dem Prüfsiegel i-Size / UN ECE Reg. 129 im Handel verkauft werden. 

Normen für Kindersitze

Diese von der EU festgelegten Normen gibt es aktuell noch im Handel: 

  • UN ECE Reg. 129 bzw. i-Size
  • UN ECE Reg. 44/04  
  • UN ECE Reg. 44/03

Das ist neu: 

Ab September 2024 können allerdings nur noch die i-Size-Modelle gekauft werden. Nicht unwichtig: Diese sind zum großen Teil mit Isofix ausgestattet und somit auch höherpreisig.

© Foto: ADAC
So könnt ihr laut ADAC eine Prüfplakette am Kindersitz richtig lesen. 

Der Unterschied zu den älteren Normen: 

Die i-Size-Norm orientiert sich an der Größe des Kindes und nicht mehr am Gewicht. Das war bei den vorherigen Norm noch anders, sie richteten sich nach Gewichtsklassen. Tests haben herausgefunden, dass die Orientierung nach Größe als sicherer gilt. Außerdem müssen i-Size-Kindersitze einen Seitenaufpralltest bestehen. 

Plus: Kinder bis zum Alter von 15 Monaten müssen nun in diesen neuen Reboardern rückwärts transportiert werden, da auch dies als sicherer gilt. Vom ADAC wird es sogar bis zum zweiten Lebensjahr empfohlen.

Und was ist mit meinem "alten" Kindersitz?

Keine Sorge: Alle, die noch einen alten Sitzen nach "44/03" und "44/04" haben, können diesen weiterhin nutzen. Zumindest für eine Übergangsfrist von acht Jahren. Das sollte für viele Kinder aber ausreichend sein, um aus ihrem Sitz herauszuwachsen. 

Sitze nach der früheren Norm UN ECE Reg. 44/01 und 44/02 dürfen übrigens schon seit April 2008 nicht mehr eingesetzt werden. Sie gehören: AUSSORTIERT!

Achtung bei Gebrauchtware 

Auch wer einen gebrauchten Kindersitz über Ebay und Co kauft oder aus dem Freundeskreis erbt, muss sich selbstverständlich an die neuesten Regeln halten und das Prüfsiegel checken. Zum Schutze der Kinder!