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Kann man die Kinderbetreuung durch die Großeltern von der Steuer absetzen?
Eltern können Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren oder bei Kindern mit Behinderung grundsätzlich steuerlich absetzen. Dies umfasst zum Beispiel Kosten für einen Babysitter oder eine Tagesmutter, solange diese nicht auf familienrechtlicher Grundlage unentgeltlich üblich sind (was zum Beispiel der Fall ist, wenn ein Familienmitglied nur gelegentlich bei der Kinderbetreuung einspringt). In dem speziellen Fall, wenn Oma und Opa regelmäßig, zum Beispiel einmal wöchentlich, auf das Enkelkind aufpassen, ist eine steuerliche Absetzbarkeit nur dann möglich, wenn ein Betreuungsvertrag vorliegt und die Leistungen tatsächlich durchgeführt werden. Aufwendungen für Großeltern, die ohne vertragliche Regelungen oder unentgeltlich arbeiten, sind nicht absetzbar.
Weniger kompliziert formuliert bedeutet das: Möchten die Eltern die Betreuungskosten, die sie an Oma oder Oma zahlen, steuerlich absetzen, ist ein Betreuungsvertrag notwendig. Eine Vorlage für so einen Vertrag findet ihr z.B. bei Enkelkind.de zum kostenlosen Download.
Wie sieht so ein Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Großeltern genau aus?
Die Finanzverwaltung stellt erhöhte Anforderungen an Verträge zwischen nahen Angehörigen. Daher sollte der Vertrag mindestens berücksichtigen:
- eine detaillierte Beschreibung der Betreuungsleistungen, zum Beispiel die Art der Betreuung, den zeitlichen Umfang usw.
- die Vereinbarung über die Vergütung, die insbesondere den Betrag und die Zahlungsmodalitäten beinhaltet
- Regelungen zur Vertragsdauer und Kündigung
- sonstige Pflichten und Rechte beider Parteien, wie zum Beispiel Verpflichtungen im Krankheitsfall des Kindes
Darf die Bezahlung an die Großeltern für die Kinderbetreuung bar erfolgen?
Nein, Barzahlungen sind bei Kinderbetreuungskosten steuerlich nicht absetzbar. Banküberweisungen sind also notwendig, da nur diese leicht nachweisbar sind und darum steuerlich anerkannt werden.
Müssen Großeltern ihre Einnahmen für die Kinderbetreuung versteuern?
Für private Betreuungsleistungen durch Großeltern fällt in der Regel keine Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) an, da sie in der überwiegenden Mehrzahl kein umsatzsteuerliches Unternehmen unterhalten. Wenn im Ausnahmefall Großeltern anderweitig unternehmerisch tätig sind, unterliegen auch die Betreuungsleistungen der Umsatzsteuer. Insoweit ist das Vorgehen dann mit dem Steuerberater oder der Steuerberaterin abzustimmen.
Erbrachte Leistungen unterliegen allerdings grundsätzlich der Einkommensteuer und sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzugeben. Jedoch können dann auch die hiermit einhergehenden Aufwendungen in Abzug gebracht werden. Es kommt dann auf die Einzelheiten des Betreuungsvertrags an (bekomme ich ein Entgelt für die Betreuung, dann sind meine Aufwendungen absetzbar, oder lediglich Entgelt für den Aufwandsersatz, z. B. Fahrtkosten, dann sind meine Aufwendungen nicht bzw. nur insoweit zu berücksichtigen).
Können Fahrtkosten der Großeltern steuerlich abgesetzt werden?
Da die Großeltern im Regelfall keine Bezahlung für die Betreuung nehmen, können sie die Fahrtkosten nicht selbst steuerlich absetzen – das geht nur, wenn Oma oder Opa für das regelmäßige Enkel-Sitting bezahlt wird und auch ein Betreuungsvertrag vorliegt. Die Eltern könnten jedoch auch ohne Bezahlung für die eigentliche Betreuung die Fahrtkosten übernehmen und im Rahmen eines Betreuungsvertrages als Teil der Kinderbetreuungskosten geltend machen. Der Betreuungsvertrag dokumentiert dann, dass die Betreuung regelmäßig und unentgeltlich erfolgt, dafür aber die Fahrtkosten erstattet werden. Die Erstattungszahlungen der Eltern an die Großeltern müssen nachweislich per Überweisung geleistet werden.
Wichtig dabei: Aufwendungen für die Fahrten des Kindes zu den Großeltern können nicht abgesetzt werden, sondern nur die Erstattungen von Fahrtkosten der betreuenden Großeltern zum Enkelkind oder wenn sie mit dem Enkelkind zusammen Ausflüge unternehmen.
Unser Buch-Tipp

Ein Buch, um allen liebevollen Großeltern endlich zu zeigen, wie unersetzbar sie sind – und DANKE zu sagen:"Großeltern sind einfach großartig"von Silke Schröckert (Junior Medien, 192 Seiten, 18,95 Euro).
Jede Anekdote in diesem Buch ist eine Lobeshymne an die Menschen, ohne die in den Familien vieles nicht funktionieren würde – und von deren Erfahrung, Gelassenheit und bedingungsloser Liebe Eltern und Enkelkinder gleichermaßen profitieren.
Enkelkind.de-Gründerin, Autorin und Mutter Silke Schröckert erzählt Geschichten aus dem echten Leben, in denen Oma und Opa den Alltag retten. Außerdem geben erfahrene Großeltern, glückliche Enkelkinder und Experten und Expertinnen konkrete Tipps und Tricks, um die Zeit mit dem Enkelkind noch wundervoller für alle Seiten zu gestalten.
Benjamin Bhatti ist Diplom-Kaufmann, Diplom-Volkswirt, Master of International Taxation und Geschäftsführer der Steuerberatungsgesellschaft bhatti.pro.