Alles wird teurer

Überblick: Mit diesen Neuregelungen für 2024 will der Staat Familien unterstützen

Wir alle müssen derzeit in diversen Bereichen tiefer in die Taschen greifen. Das trifft vor allem Familien. Mit den folgenden Maßnahmen will die Regierung Familien im Jahr 2024 unter die Arme greifen.

Ohne finanzielle Sorgen sind viele Eltern generell gelassener.© Foto: Getty Images/Westend61
Ohne finanzielle Sorgen sind viele Eltern generell gelassener.

Jedes Jahr verabschiedet die Regierung ihren Haushalt. Das Geld wird dabei immer unterschiedlich auf die verschiedenen Töpfe verteilt. Wir haben für euch einen Überblick zusammengestellt, was sich bei den staatlichen Familienförderungen im Jahr 2024 ändert.

Neuregelungen für Familien 2024

Update vom 4. Januar 2024: In diesem Jahr will der Staat Familien mit verschiedenen Regelungen unterstützen. Ein Überblick, was sich ändert:

  • Kinderzuschlag wird erhöht: Der Kinderzuschlag, auf den bestimmte Geringverdiener Anspruch haben, wird ab Januar 2024 von 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Kind und pro Monat angehoben.
  • Kinderfreibetrag steigt: Eltern müssen weniger Steuern zahlen. Für das Jahr 2024 erhöht sich der Freibetrag pro Kind um 360 Euro auf 6.384 Euro. Ggf. folgt im Laufe des Jahres eine weitere Anhebung.
  • Anzahl der Kinderkrankentage: Die Anzahl der Kinderkrankentage wurde während der Coronakrise erhöht und bleibt nun in den Jahren 2024 und 2025 höher als vor den "Covid-Jahren". Pro Kind und Elternteil stehen einem nun 15 Kinderkrankentage pro Jahr zu (bis zu 35 Arbeitstage bei mehreren Kindern). Für Alleinerziehende sind es 30 Tage pro Kind und Jahr (bis zu 70 Arbeitstage bei mehreren Kindern). Ist das Kind im Krankenhaus, ist der Kinderkrankengeldanspruch zeitlich unbegrenzt. Bei gesetzlich krankenversicherten Eltern und Kindern entspricht das Kinderkrankengeld in der Regel etwa 90 Prozent des regulären Nettoeinkommens. Die Regelung gilt für Kinder bis zwölf Jahre.
  • Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende: Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt bekommen, könenn einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser wurde nun erhöht – um zwischen 43 und 57 Euro pro Monat, abhängig vom Alter des Kindes.
  • Bürgergeld: Auch die Höhe des Bürgergelds wird für 2024 angepasst. Der Betrag für Schulbedarf wird ebenfalls erhöht.
  • Elterngeld: Die Höhe des Elterngelds wurde im Rahmen des Sparpakets der Bundesregierung gesenkt, nun aber doch nicht ganz so drastisch, wie ursprünglich angekündigt. Mehr dazu lest ihr in unserem Artikel "Good News: Geplante Elterngeld-Kürzung für 2024 wird weniger drastisch!"

Sprit, Lebensmittel und Co – alles wird teurer

31. März 2022: Nicht nur die Spritpreise sind in der letzten Zeit deutlich gestiegen, auch die Preise für Lebensmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs wurden deutlich angehoben. Das geht an vielen von uns nicht spurlos vorbei, zumal die Gehälter nicht automatisch mitwachsen. Wenn man dann zu Hause mehrere hungrige Mäuler zu stopfen hat, kann einem bei dem Gedanken daran, wie man das in Zukunft wuppen soll, schon etwas mulmig werden.

Finanzielle Unterstützung für Familien vom Staat für 2022 – 10 Maßnahmen

Immerhin hat das auch Vater Staat erkannt und ein Maßnahmenpaket geschnürt, das vor allem Familien finanziell unter die Arme greifen soll. Wir stellen euch die wichtigsten Punkte vor.

1. Zusätzliche Kinderkrankentage und Ausgleichszahlung für Betreuung zu Hause

Im Jahr 2022 kann jedes Elternteil pro Kind unter zwölf Jahren bis zu 30 Kinderkrankentage nehmen, Alleinerziehenden stehen 60 Tage zu. Bei mehreren Kindern sind es maximal 65 Tage im Jahr. Alleinerziehende mit mehreren Kindern können bis zu 130 Tage nehmen.

Diese Kinderkrankentage können auch genommen werden, wenn das Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss, weil die Kita oder Schule geschlossen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt ist. Das gilt ebenfalls, wenn Eltern im Homeoffice arbeiten könnten.

Gesetzlich Versicherte können dann bis zu 90 Prozent ihres ausgefallenen Nettolohnes erhalten.

Zusätzlich haben Eltern Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Die gilt ebenfalls für Kinder unter zwölf Jahren, die aufgrund von Kita- oder Schulschließungen bzw. ausgesetzter Präsenzpflicht zu Hause betreut werden. Hier erhält jedes Elternteil für bis zu 10 Wochen im Jahr (Alleinerziehende das Doppelte) bis zu 67 Prozent ihres Nettogehaltes (maximal 2.016 Euro monatlich).

Diese Regelungen gelten bis zum 23. September 2022.

2. Kinderzuschlag und Familienzuschuss

Unter bestimmten Voraussetzungen können Alleinerziehende und Familien mit kleinem Einkommen einen monatlichen Kinderzuschlag von 209 Euro pro Kind bekommen. Der Zugang wurde jetzt bis Ende des Jahres 2022 erleichtert. Ob ihr Anspruch habt, könnt ihr hier herausfinden: arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse

Für jedes Kind (unabhängig vom Einkommen der Eltern) soll einmalig ein Bonus von 100 Euro zusätzlich zum Kindergeld über die Familienkassen ausgezahlt werden. Dieser Betrag wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.

3. Coronazuschuss und Sofortzuschlag

Erwachsene Empfänger der Grundsicherung oder des Arbeitslosengeldes II haben Anspruch auf eine Einmalzahlung von 100 Euro.

Ab dem 1. Juli 2022 sollen von Armut betroffene Kinder einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro erhalten – so lange, bis die Kindergrundsicherung eingeführt worden ist.

4. Angepasste Elterngeldregelungen

Hatten werdende Eltern aufgrund der Corona-Pandemie Einkommensverluste zwischen dem 1. März 2020 und dem 23. September 2022 können sie diese Monate bei der Berechnung des Elterngelds ausklammern lassen. Es wird dann das vorherige Nettogehalt zugrundegelegt.

Wer während des Bezugs von Elterngeld in Teilzeit arbeitet, hat durch Einkommensersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Kinderkrankengeld keine Einbußen zu befürchten.

5. Steuerliche Entlastungen

Rückwirkend ab 1. Januar 2022 gelten steuerliche Entlastungen. So erhöht sich der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro.

Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer wird um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben.

6. Energiepreispauschale

Die Ampel-Koalition plant eine unbürokratische Ausschüttung einer einmaligen Energiepreispauschale von 300 Euro für einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige (Steuerklassen 1 bis 5) als Gehaltszuschuss. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers und unterliegt der Einkommenssteuer. Selbstständige erhalten einmalig einen Vorschuss über eine Senkung ihrer Einkommenssteuer-Vorauszahlung.

7. Stromkosten: EEG-Umlage entfällt

Gestiegene Strompreise: Ab dem 1. Juli 2022 entfällt die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Verbraucher sollten dann 3,723 ct/kWh sparen.

8. Heizkostenzuschuss

Wohngeldbeziehende, Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende mit unterstützenden Leistungen sollen einen einmaligen Heizkostenzuschuss erhalten, der im Sommer 2022 gezahlt werden soll. Das will der Bundestag nun schnell verabschieden. Wohngeldempfangende erhalten dann einmalig 135 Euro (Wohngeld-Haushalte mit zwei Personen 175 Euro und pro weiterem Familienmitglied 35 Euro), Azubis und Bafög-Empfangende erhalten 115 Euro pro Person.

9. Günstigerer Treibstoff für drei Monate

Die Preise für Diesel und Benzin sind in den vergangenen Wochen drastisch gestiegen. Um das ein wenig abzupuffern, plant die Regierung, die Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate auf das europäische Mindestmaß abzusenken. Die Vergünstigung soll direkt dem Endverbraucher zugutekommen.

10. Kostengünstig mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs

Die Koalition will für 90 Tage (3 Monate) ein Ticket für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einführen, das pro Monat nur 9 Euro pro Person kostet.