
31. März 2022: Nicht nur die Spritpreise sind in der letzten Zeit deutlich gestiegen, auch die Preise für Lebensmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs wurden deutlich angehoben. Das geht an vielen von uns nicht spurlos vorbei, zumal die Gehälter nicht automatisch mitwachsen. Wenn man dann zu Hause mehrere hungrige Mäuler zu stopfen hat, kann einem bei dem Gedanken daran, wie man das in Zukunft wuppen soll, schon etwas mulmig werden.
Finanzielle Unterstützung für Familien vom Staat
Immerhin hat das auch Vater Staat erkannt und ein Maßnahmenpaket geschnürt, das vor allem Familien finanziell unter die Arme greifen soll. Wir stellen euch die wichtigsten Punkte vor.
1. Zusätzliche Kinderkrankentage und Ausgleichszahlung für Betreuung zu Hause
Im Jahr 2022 kann jedes Elternteil pro Kind unter zwölf Jahren bis zu 30 Kinderkrankentage nehmen, Alleinerziehenden stehen 60 Tage zu. Bei mehreren Kindern sind es maximal 65 Tage im Jahr. Alleinerziehende mit mehreren Kindern können bis zu 130 Tage nehmen.
Diese Kinderkrankentage können auch genommen werden, wenn das Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss, weil die Kita oder Schule geschlossen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt ist. Das gilt ebenfalls, wenn Eltern im Homeoffice arbeiten könnten.
Gesetzlich Versicherte können dann bis zu 90 Prozent ihres ausgefallenen Nettolohnes erhalten.
Zusätzlich haben Eltern Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Die gilt ebenfalls für Kinder unter zwölf Jahren, die aufgrund von Kita- oder Schulschließungen bzw. ausgesetzter Präsenzpflicht zu Hause betreut werden. Hier erhält jedes Elternteil für bis zu 10 Wochen im Jahr (Alleinerziehende das Doppelte) bis zu 67 Prozent ihres Nettogehaltes (maximal 2.016 Euro monatlich).
Diese Regelungen gelten bis zum 23. September 2022.
2. Kinderzuschlag und Familienzuschuss
Unter bestimmten Voraussetzungen können Alleinerziehende und Familien mit kleinem Einkommen einen monatlichen Kinderzuschlag von 209 Euro pro Kind bekommen. Der Zugang wurde jetzt bis Ende des Jahres 2022 erleichtert. Ob ihr Anspruch habt, könnt ihr hier herausfinden: arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse
Für jedes Kind (unabhängig vom Einkommen der Eltern) soll einmalig ein Bonus von 100 Euro zusätzlich zum Kindergeld über die Familienkassen ausgezahlt werden. Dieser Betrag wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.
3. Coronazuschuss und Sofortzuschlag
Erwachsene Empfänger der Grundsicherung oder des Arbeitslosengeldes II haben Anspruch auf eine Einmalzahlung von 100 Euro.
Ab dem 1. Juli 2022 sollen von Armut betroffene Kinder einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro erhalten – so lange, bis die Kindergrundsicherung eingeführt worden ist.
4. Angepasste Elterngeldregelungen
Hatten werdende Eltern aufgrund der Corona-Pandemie Einkommensverluste zwischen dem 1. März 2020 und dem 23. September 2022 können sie diese Monate bei der Berechnung des Elterngelds ausklammern lassen. Es wird dann das vorherige Nettogehalt zugrundegelegt.
Wer während des Bezugs von Elterngeld in Teilzeit arbeitet, hat durch Einkommensersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Kinderkrankengeld keine Einbußen zu befürchten.
5. Steuerliche Entlastungen
Rückwirkend ab 1. Januar 2022 gelten steuerliche Entlastungen. So erhöht sich der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro.
Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer wird um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben.
6. Energiepreispauschale
Die Ampel-Koalition plant eine unbürokratische Ausschüttung einer einmaligen Energiepreispauschale von 300 Euro für einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige (Steuerklassen 1 bis 5) als Gehaltszuschuss. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers und unterliegt der Einkommenssteuer. Selbstständige erhalten einmalig einen Vorschuss über eine Senkung ihrer Einkommenssteuer-Vorauszahlung.
7. Stromkosten: EEG-Umlage entfällt
Gestiegene Strompreise: Ab dem 1. Juli 2022 entfällt die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Verbraucher sollten dann 3,723 ct/kWh sparen.
8. Heizkostenzuschuss
Wohngeldbeziehende, Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende mit unterstützenden Leistungen sollen einen einmaligen Heizkostenzuschuss erhalten, der im Sommer 2022 gezahlt werden soll. Das will der Bundestag nun schnell verabschieden. Wohngeldempfangende erhalten dann einmalig 135 Euro (Wohngeld-Haushalte mit zwei Personen 175 Euro und pro weiterem Familienmitglied 35 Euro), Azubis und Bafög-Empfangende erhalten 115 Euro pro Person.
9. Günstigerer Treibstoff für drei Monate
Die Preise für Diesel und Benzin sind in den vergangenen Wochen drastisch gestiegen. Um das ein wenig abzupuffern, plant die Regierung, die Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate auf das europäische Mindestmaß abzusenken. Die Vergünstigung soll direkt dem Endverbraucher zugutekommen.
10. Kostengünstig mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs
Die Koalition will für 90 Tage (3 Monate) ein Ticket für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einführen, das pro Monat nur 9 Euro pro Person kostet.
Quellen: bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/unterstuetzung-fuer-familien-1738334
bundesregierung.de/breg-de/suche/entlastungen-buerger-energie-2010636
bundesregierung.de/breg-de/suche/massnahmenpaket-des-bundes-zum-umgang-mit-den-hohen-energiekosten-2020522