Für unverheiratete Paare

Vaterschaftsanerkennung: Alles, was ihr zum Vorgehen wissen solltet!

Erwartet ein verheiratetes Paar ein Kind, so gilt der Ehemann automatisch auch rechtlich als Vater. Anders sieht es aus, wenn das Paar zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet ist. In diesem Fall wird die sogenannte "Vaterschaftsanerkennung" relevant. Was genau das bedeutet – und wie sie abläuft, erklären wir euch hier. 

Ein Baby liegt auf dem Bauch seines Vaters.© iStock/Anchiy
Für unverheiratete Eltern gibt es die Möglichkeit der Vaterschaftsanerkennung.

Die sogenannte Vaterschaftsanerkennung wird für Eltern relevant, die nicht verheiratet sind. Wir fassen für euch zusammen, worum es sich dabei handelt, wo und wann ihr den Antrag stellen könnt – und alles, was ihr sonst noch darüber wissen solltet ...

Was ist die Vaterschaftsanerkennung?

Rechtlich gilt der Partner nur automatisch als Vater des Kindes, wenn er mit der Mutter des Babys verheiratet ist. Ist das nicht der Fall, muss er die Vaterschaft zunächst aktiv anerkennen lassen. Nur dann wird er im Sinne des Gesetzes zum Vater mit entsprechenden Rechten und Pflichten. Das bedeutet, an die Vaterschaftsanerkennung ist auch die Eintragung in die Geburtsurkunde des Kindes geknüpft.

Vaterschaft als nicht-leiblicher Vater anerkennen lassen ...

... auch das ist übrigens möglich. Bei der Vaterschaftsanerkennung kommt es nämlich nicht unbedingt darauf an, ob es sich um den biologischen Vater des Babys handelt. Die Voraussetzung ist vordergründig die Zustimmung der Mutter. Dieser Fall kann beispielsweise bei Patchwork-Familien eine Rolle spielen, wenn der nicht-leibliche Vater dennoch die Verantwortung als rechtlicher Vater übernehmen möchte.

Wann kann die Vaterschaftsanerkennung beantragt werden?

Der Antrag kann schon vor der Geburt des Kindes gestellt werden. Der Vorteil liegt darin, dass der anerkannte Vater direkt in die Geburtsurkunde des Babys eingetragen wird. Zwar ist auch nach der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung problemlos möglich – in diesem Fall muss jedoch eine neue Geburtsurkunde angefertigt und ausgestellt werden.

Wo wird die Vaterschaftsanerkennung beantragt?

Es ist eine öffentliche Beurkundung für die Vaterschaftsanerkennung notwendig. Verschiedene zuständige Stellen, die eine öffentliche Urkunde ausstellen dürfen, nehmen eine solche Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung entgegen. Wichtig ist dabei, dass der Antragsteller sich persönlich vorstellt und auch die Mutter muss ihre Zustimmung persönlich geben. Die Erklärung des Vaters, sowie die Zustimmung der Mutter, werden dann von der zuständigen Stelle beurkundet. 

Die zuständigen Stellen im Überblick:

  • Standesamt
  • Amtsgericht
  • Notar
  • Jugendamt

Erforderliche Unterlagen für die Vaterschaftsanerkennung

Bestenfalls gehen Mutter und Vater gemeinsam zu einer der zuständigen Stellen und legen ihre Unterlagen persönlich vor. 

Diese Unterlagen sollte der Vater für die Anerkennung mitbringen:

  • Eigener Personalausweis
  • Eigene Geburtsurkunde
  • Mutterpass (bei Anerkennung vor der Geburt)
  • Geburtsurkunde des Kindes (bei Anerkennung nach der Geburt)

Diese Unterlagen sollte die Mutter für die Zustimmung mitbringen:

  • Eigener Personalausweis
  • Mutterpass (bei Anerkennung vor der Geburt)
  • Geburtsurkunde des Kindes (bei Anerkennung nach der Geburt)
  • beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung

Was soll eine Vaterschaftsanerkennung kosten?

Die anfallenden Kosten unterscheiden sich zum einen je nach Bundesland und Einrichtung, zum anderen spielt der Zeitpunkt der Antragstellung eine entscheidende Rolle. Die Vaterschaftsanerkennung ist in Deutschland vor der Geburt kostenfrei

Erfolgt der Antrag nach der Geburt, so fallen Gebühren für die Erneuerung der Geburtsurkunde an. Hier kann mit Kosten in Höhe von etwa 30 Euro gerechnet werden. 

Rechte und Pflichten mit der Vaterschaftsanerkennung

Die Anerkennung der Vaterschaft bedeutet vor allem für das Kind Vorteile. Zum einen geht mit der Anerkennung ein Anspruch auf das Erbe oder ggf. eine Waisenrente einher. Außerdem kann das Kind in die Familienversicherung über den Vater aufgenommen werden. Dazu kommt ein Anspruch auf Unterhalt, der dem Kind zusätzlich zu einer finanziellen und rechtlichen Absicherung verhilft. 

Das Sorgerecht gehört jedoch nicht zu den Rechten, die automatisch mit einer Vaterschaftsanerkennung auf den Vater übergehen ...

Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht

Nur bei verheirateten Paaren geht das Sorgerecht auf beide Elternteile über. Bei unverheirateten Eltern führt auch die Vaterschaftsanerkennung noch nicht dazu, dass auch dem Vater dieses Recht zusteht. Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht, bis eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben wird. Dieser gesonderte Antrag wird ebenfalls beim Notar oder Jugendamt eingereicht. Das kann wie bei der Vaterschaftsanerkennung entweder bereits vor der Geburt – oder aber nachträglich gemacht werden.

Kann die Vaterschaftsanerkennung abgelehnt werden?

Im Regelfall gibt es nur zwei Situationen, in denen der Antrag nicht möglich ist bzw. abgelehnt wird:

  1. Wenn die Mutter des Babys zum Zeitpunkt der Geburt anderweitig verheiratet ist, weil dann der Ehemann der rechtliche Vater des Kindes ist.
  2. Wenn die Zustimmung der Mutter zum Antrag auf die Vaterschaftsanerkennung fehlt, muss der Antragsteller dem Familiengericht erst begründen, warum die gewünschte Anerkennung der Vaterschaft dem Wohl des Kindes dient.

Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft

Für den beschriebenen Fall, dass die Mutter der Vaterschaftsanerkennung nicht zustimmt, kann die Feststellung per Gericht beantragt werden. Das gilt auch für den Fall, dass der Vater die Vaterschaft ablehnt. Eine Festellung der Vaterschaft ist zunächst bedeutsam für das Kind, weil es das Recht auf Kenntnis seiner Abstammung hat. Darüber hinaus sind relevante Fragen zu Unterhaltszahlungen an die Feststellung gebunden. Wird der rechtliche Vater per Gericht festgestellt, so wird er auch in die Geburtsurkunde eingetragen.

Hinweis: Im Konfliktfall berät das Jugendamt und stellt einen sogenannten Beistand zur Verfügung, der eine neutrale Rolle in der Konfliktlösung einnimmt. 

Kann eine Vaterschaftsanerkennung zurückgezogen werden?

Wurde die Vaterschaft bereits wirksam anerkannt, kann sie zwar nicht einfach widerrufen werden – es gibt jedoch die Möglichkeit der Anfechtung. Diese Möglichkeit besteht innerhalb von zwei Jahren nach Anerkennung. Das Familiengericht wird dann feststellen, ob es sich um den leiblichen Vater handelt oder nicht. Für den Fall, dass festgestellt wird, dass die Vaterschaft nicht gegeben ist, entfällt auch die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung.

Die Anerkennung kann auch rückgängig gemacht werden, wenn innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Anerkenntnis seitens des Vaters keine Erklärung über die Zustimmung seitens der Mutter erfolgt. 

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