Meinung

"Ja, ich bin die Mama, die ihren Kindern unbezahlte Snacks im Supermarkt gibt"

Mit drei kleinen Kindern muss ich ab und an den Weg des geringsten Widerstands gehen. Bedeutet im Supermarkt: Es darf auch mal der Riegel geöffnet werden, bevor er bezahlt ist. Zum Schutz aller Anwesenden!

Eine Mutter schiebt ihre Tochter im Einkaufswagen.© iStock/miniseries
Wenn Kinder unbezahlt im Supermarkt snacken, herrscht Ruhe – aber ist das überhaupt legal?

Meine Jungs sind mittlerweile sieben, fünf und fünf. Manche würden wohl von "Sie sind aus dem Gröbsten heraus!" sprechen. Und doch kann ich mich noch zu gut an abenteuerliche Supermarktbesuche mit meinen drei Rabauken erinnern. Da erschien mir der ein oder andere griffbereite Snack aus dem Supermarktregal – auch um den Lautstärkepegel für alle anderen Besucher auf einem ertragbaren Level zu halten – wie ein Rettungsanker.

Wie kann man das verwerflich finden?

Ob Fruchtriegel, Himbeer-Reiswaffeln oder die Laugenbretzel aus der Back-SB-Station. Sie alle hatten eines gemeinsam: Sie verhalfen mir zu fünf bis zehn heiligen Minuten, um so entspannt wie es eine Dreifachmama eben sein kann durch die Gänge von Edeka, Lidl und Aldi zu streifen. Alles erdenklich Wichtige landete in meinem Wagen, während die Kids seelenruhig an ihren Errungenschaften knabberten. Herrlich! Wie kann man das nur verwerflich finden? Wer will denn schon von einem krakeelenden Kleinkind beim Lebensmittelkauf gestört werden, wenn es eine so naheliegende Lösung gibt? 

Ja, es soll kleine Kinder geben, die zufrieden, glücklich und lächelnd in ihrem Einkaufswagen von Reihe zu Reihe geschoben werden, während Mama und Papa den Wocheneinkauf erledigen. Glückwunsch! Meine Kinder waren dafür leider oft nicht geduldig genug. Und ich auch nicht.

Aber: Ist meine Alltagserleichterung überhaupt legal?

Mach ich mich, streng genommen, strafbar?

Tatsächlich lerne ich auf Anfrage bei der Verbraucherzentrale Hamburg, dass es Eltern streng genommen eeeeeigentlich nicht erlaubt ist: "Die Ware gehört dem Händler bis das Produkt an der Kasse bezahlt wird", ordnet Armin Valet aus der Abteilung Lebensmittel und Ernährung meine Gedanken ein, ergänzt aber auch: "Jetzt kommt es auf die Kulanz des Händlers an, wie streng er das auslegt. Zur Absicherung könnte man zum Beispiel einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin darüber informieren, um alle Missverständnisse auszuräumen. Komplett aufessen würden wir auch nicht empfehlen, auch das könnte von Händler oder dem Sicherheitspersonal bzw. Ladendetektiven anders ausgelegt werden." Der Experte gibt mir noch den wichtigen Tipp, die Verpackung beim Aufmachen nicht so zu beschädigen, dass sie nicht mehr eingescannt werden kann. Und auch das Naschen von Trauben oder anderem Obst und Gemüse, das an der Kasse abgewogen werden muss, ist streng genommen nicht erlaubt und könnte als "Diebstahl" ausgelegt werden. 

Gut zu wissen, denn ganz ehrlich: Auch heute noch kriegen meine Jungs nach einem harten und langen Kita-Tag die Brezel schon mal in die Hand gedrückt, auch bevor ich sie bezahlt habe. Schließlich muss man sein Ass im Ärmel kennen. Aber: Ich werde beim nächsten Mal dem Ladenpersonal vorher Bescheid geben. Sicher ist sicher. 

Wie sieht ihr das mit dem Naschen im Supermarkt, BEVOR bezahlt wird?

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