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Manchmal passiert es dann doch schneller, als man denkt. Zack! Es kommt zu einem Verkehrsunfall. Dann heißt es erst mal: hoffen, dass niemand verletzt wurde. Und hinterher? Nun, dann beginnen wir den Kampf der Formalitäten. Doch was ist eigentlich mit dem Kindersitz? Muss dieser nach einem Unfall ausgetauscht werden – auch wenn euer Kind während des ärgerlichen Geschehnisses (zum Glück) nicht darin saß? In den meisten Fällen: JA!
Unfall mit Kindersitz an Bord: Was tun?
Zunächst heißt es: Ruhe bewahren. Und natürlich solltet ihr schauen, ob es allen Mitfahrenden gut geht. Unfallstelle absichern, Notruf absetzen, Erste Hilfe leisten, Polizei rufen, Beweisfotos schießen, Daten austauschen – all das gehört zum wichtigen Prozedere. Doch woran ist zu denken, wenn der Unfall mit einem Kindersitz an Bord geschehen ist?
Vorgehen nach einem Verkehrsunfall mit Kindersitz/Babyschale – darauf solltet ihr achten:
- Dokumentation: Macht bitte Fotos vom Unfallort. Lieber zu viele als zu wenig. Wichtig: Schießt vor allem auch Bilder, auf denen der Kindersitz zu sehen ist.
- Polizei informieren: Bittet den Polizeibeamten freundlich, dass er den Sitz in das Unfallprotokoll aufnimmt. Hierzu ist die Polizei nicht verpflichtet. Aber wenn ihr die Beweggründe dafür nett erklärt, sollte das kein Problem sein.
- Gutachter informieren: Auch den zuständigen Gutachter solltet ihr höflich darum bitten, den Kindersitz in sein Gutachten aufzunehmen.
Wann muss ein Kindersitz nach einem Unfall ausgetauscht werden?
Nach einem Autounfall muss sehr häufig der Kindersitz ausgetauscht werden, egal ob ein Kind darin saß oder nicht. Dies ist meistens der Fall, sobald der Unfall über einen kleinen Parkrempler hinausging. Durch den Unfall können am Sitz unsichtbare Haarrisse entstehen, die die weitere Sicherheit des Sitzes beeinträchtigen können. Diese kleinen Risse kann man oft leider nicht erkennen, ohne den Sitz zu zerstören. Und sie können gegebenenfalls auch die installierte (Isofix-)Basisstation betreffen. Bitte denkt dran: Ein Kindersitz (sowie eine Basisstation) kann euer Kind nur ein einziges Mal sachgemäß vor Schlimmerem schützen.
Nicht vergessen, die Bedienungsanleitung des Kindersitzes zu checken: In der Regel informiert jeder Kindersitzhersteller den Käufer darüber, in welchem Fall der Kindersitz ausgetauscht werden muss. Dann heißt es zum Beispiel: "Austausch nach einem Unfall mit über 10 km/h" oder "der Sitz muss nach jedem Verkehrsunfall ersetzt werden".
Wann ihr den Kindersitz NICHT austauschen müsst
Handelt es sich "lediglich" um einen sogenannten Parkrempler (ein Unfall mit einer Aufprallgeschwindigkeit unter 10 km/h) müsst ihr den Kindersitz sowie die Basisstation in den meisten Fällen nicht sofort austauschen. Ihr seid unsicher, ob die Sicherheit dennoch beeinträchtigt ist? Dann informiert euch bei einem Experten (z. B. beim ADAC).
Wer zahlt den neuen Kindersitz?
Die vielleicht wichtigste Frage hierzu lautet: Wer ist der Unfallverursacher?
- Seid ihr NICHT Verursacher? Dann muss die Versicherung vom Unfallgegner zahlen. Dafür muss in den Polizeibericht aufgenommen werden, dass ein Kindersitz an Bord war.
- Seid ihr am Unfall SELBST schuld? Dann müsst ihr den neuen Sitz entweder selbst zahlen – oder die Unfallaustauschgarantie eures Kindersitzherstellers springt ein.
Tolle Sache: Unfallaustauschgarantie des Kindersitzherstellers
Super ärgerlich, wenn der Unfall selbst verschuldet ist. Was viele Eltern allerdings nicht wissen: Viele Kindersitzhersteller bieten ihren Kunden eine wertvolle Unfallaustauschgarantie. In der Regel kann euer Kindersitz dann nach einem selbst verschuldeten Unfall einmalig kostenlos ausgetauscht werden. Bei manchen Herstellern (z. B. bei Maxi-Cosi) ist vorab eine Registrierung nötig. Informiert euch also unbedingt (schon vor dem Kauf) über die jeweiligen Bedingungen einer solchen Garantie – es kann sich lohnen!
Gut zu wissen: Auch der Händler, bei dem ihr den Kindersitz gekauft habt, kann gegebenenfalls einmalig austauschen (ein Beispiel: Babyone bietet eine Fachhandelsaustauschgarantie).
Auch die eigene Vollkaskoversicherung kann einspringen
Wenn die Unfallaustauschgarantie des Kindersitzherstellers nicht greift, kann unter Umständen aber eure eigene Kaskoversicherung die Kosten für den Austausch des Kindersitzes übernehmen. Lest euch dazu die Versicherungsbedingungen genau durch – und fragt im Zweifel einmal bei der Versicherung nach.
Kindersitz richtig entsorgen – wie geht das?
Es ist extrem wichtig, den alten Kindersitz nach dem Unfall so zu entsorgen, dass er nicht mehr verwendet werden kann. Schneidet bei Kindersitzen mit Interngurten also am besten einfach die Gurte durch. So kann er unter keinen Umständen mehr genutzt werden. Außerdem gehören Kindersitze und Babyschalen keinesfalls in den Hausmüll! Das ist ein Fall für den Sperrmüll oder den Wertstoffhof.