
Ab sofort können alle 16 Bundesländer Finanzhilfen für den Ausbau von Ganztagsbildung und Ganztagsbetreuung für Grundschüler beantragen. Der Bund stellt dafür bis Ende 2027 fast drei Milliarden Euro zur Verfügung.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird es einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschulzeit geben. Zunächst gilt dieser Anspruch für Erstklässler, bis 2029/2030 soll er dann für die ersten vier Grundschuljahre gelten. Bis dahin gibt es an den Schulen noch viel zu tun, um entsprechend viele Plätze zu schaffen.
Daher können die Bundesländer nun Finanzhilfen für den Ausbau beantragen und diese beispielsweise für Sanierung, Umbau, Neubau und Ausstattung einsetzen. Familienministerin Lisa Paus sagt dazu in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums:
Ganztagsbetreuung in hoher Qualität gibt Kindern Rückenwind auf ihrem Bildungsweg - unabhängig vom Elternhaus. […]
Wir sehen, dass es aktuell noch eine Betreuungslücke gibt. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Ganztagsangebot stetig. Derzeit nehmen es 1,8 Mio. Grundschulkinder wahr, also 56 Prozent. Diesen Trend gilt es zu steigern: zu viele Eltern, vor allem Mütter, arbeiten aus Betreuungsgründen unfreiwillig in Teilzeit. Mehr Ganztagsangebot ist entscheidend für die Vereinbarkeit von höheren Arbeitszeiten und Familie, grade in Zeiten des Fachkräftemangels.
Das sieht auch die Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger so:
Gute Bildungs- und Betreuungsangebote sind der Schlüssel für bessere Bildungschancen und mehr Chancengerechtigkeit. Umso wichtiger ist es, hier früh anzusetzen und Kindern im Grundschulalter ganztägige Bildung und Betreuung zu ermöglichen.
Eine entsprechende Vereinbarung war bereits im Jahr 2023 getroffen worden, nun wird sie umgesetzt.
Quellen und weitere Information:
ganztagsschulen.org/de
recht-auf-ganztag.de
bmbf.de/ganztag