So mancher Nachbar fühlt sich durch Kinderlärm gestört. © Foto: Getty Images/LaylaBird
So mancher Nachbar fühlt sich durch Kinderlärm gestört.

Die 3-Zimmer-Altbauwohnung in einem grünen Hamburger Stadtteil hatte hohe Decken, Stuck und einen Balkon. Jana und Martin Renner konnten beim Einzug ihr Glück kaum fassen. Auch Baby Max fühlte sich wohl, als er im Wohn­zimmer auf seiner Spieldecke strampelte – bis es energisch von unten klopfte. "Der Ärger mit den Nachbarn ging schon in der ersten Woche los", sagt Jana Renner. Das ältere Ehepaar einen Stock tiefer quittierte jede Regung von Max. Die Eheleute klopften mit dem Besenstiel gegen die Decke, wenn Max über den Holzfußboden krabbelte. Sie brüllten "Ruhe", wenn der Kleine vor Freude quietschte. Und sie standen regelmäßig bei der jungen Familie vor der Tür und beschwerten sich persönlich, dass alles zu laut sei. Der Hausverwaltung legten sie Lärmproto­kolle vor: "Da war minutiös aufgelistet, wann wir uns in der Küche aufhielten, wann Max morgens aufwachte oder wann er spielte. Wir wurden Tag und Nacht belauert", erzählt Jana.

Streit um Ruhe ist nicht selten 

Ärger mit lärmempfindlichen Nachbarn – viele Eltern kennen das nur zu gut. Da wird gegen die Wand geklopft, wenn das Baby nachts weint, oder gemeckert, weil der Nachwuchs zu laut spielt. "Bei uns gehen sehr viele Beschwerden wegen Kinderlärms ein", sagt Dr. Eckard Pahlke, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. "Das ist ein Riesenstreitthema." Für Eltern sind die Nörgeleien der Nachbarn belastend. Die Kinder ständig zu ermahnen und für Ruhe sorgen zu müssen, bedeutet Stress. "Es schränkt so ein, wenn man die ganze Zeit darüber nachdenken muss, was jetzt wieder stören könnte", sagt Jana Renner. 
 

Kinder haben ein Recht zu spielen

Dabei haben Kinder mehr Rechte, als missliebige Nachbarn wahrhaben wollen. "Laut Gesetzgeber hat der natürliche Spiel- und Bewegungsdrang des Kindes Vorrang und muss geduldet werden", erklärt Eckard Pahlke. Kinder rennen nun mal durch die Wohnung, lassen Spielzeug fallen oder weinen. Und das dürfen sie auch. Es gehört zur Entwicklung dazu. Allerdings gibt es Grenzen: "Wenn Kinder zum Beispiel mit Rollschuhen durch die Wohnung brettern, ist eine Beschwerde gerechtfertigt", sagt Pahlke. Viele lärmempfindliche Mitbewohner pochen auf die Hausordnung: Von 13 bis 15 Uhr und ab 22 bis 7 Uhr ist offizielle Ruhezeit. Das Baby, das dann weint oder der Zweijährige, der brüllt, weil er keinen Mittagsschlaf machen will, haben aber keinen Aus Knopf. Rechtlich gelten Ruhezeiten für Kleinkinder nicht – und auch ältere Kinder müssen sich nicht mucksmäuschenstill verhalten. Anders sieht die Sache aus, wenn Lärm entsteht, der nicht sein muss. Zum Beispiel, wenn es dem Nachwuchs einfällt, permanent vom Hochbett zu hüpfen oder lautstark Gitarre zu üben. Weil Kinder ein Recht darauf haben, herumzutoben, ist Spielen im Gemeinschaftsgarten oder auf dem Hof grundsätzlich erlaubt – auch wenn es dort keinen Spielplatz gibt. Und natürlich dürfen die Kinder Freunde dort empfangen. Treppenhäuser, Keller oder Tiefgaragen sind allerdings nicht zum Spielen da, genau so wenig wie Vorgärten oder ausgewiesene Rasenflächen.

Nachbarn müssen das Gespräch suchen

Dass Juristen meist auf Seiten der Kinder stehen, zeigen viele kinderfreundliche Gerichtsurteile. Soweit sollte man es aber gar nicht kommen lassen. Besser ist es, mit den Nachbarn zu reden und um Verständnis zu bitten. Zum Beispiel, eine Geburtstagsparty des Sprösslings bei den Nachbarn anzukündigen. Kompromisse sind schneller gefunden, als man denkt. "Warum verlegen Eltern im Kinderzimmer keinen Teppich, wenn sie Holzfußboden haben? Sie sind zwar rechtlich nicht dazu verpflichtet, aber es ist eine einfache Maßnahme mit großer Wirkung", sagt Eckhard Pahlke.

Bei den Renners haben klärende Gespräche nichts gebracht. Die Familie ist in ein Reihenhaus außerhalb von Hamburg gezogen. "Wir wollten uns nicht vertreiben lassen, waren aber nach vier Jahren zermürbt. Und jetzt ist es eine Wohltat, sich frei bewegen zu können", sagt Jana Renner. Die Hausverwaltung bedauerte den Auszug der Familie: "Hier ziehen die Falschen aus", war der Kommentar zur Kündigung.

Hilfe bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten

Mieterbund und Mietervereine bieten eine Rechtsberatung an.
Streitschlichter findet man beim Bundesverband Mediation in Kassel (www.bmev.de).
Der Kinderschutzbund (www.dksb.de) oder das Kinderhilfswerk (www.dkhw.de) nennen Ansprechpartner vor Ort, z. B. Familienbüros.

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